Beim Auszug des Mieters aus dem Mietobjekt muss dieser die Wohnung in einem vertragsgerechten Zustand an den Vermieter übergeben. Dabei spielt nicht nur die Sauberkeit der Zimmer und die Vollständigkeit der Schlüssel eine Rolle. Ebenso muss der Mieter alle Gegenstände aus dem Wohnraum entfernen, die er eingebracht hat und welche nicht vertraglich geregelt in der Wohnung oder im Haus verbleiben sollen. So müssen nicht mehr benötigte Möbel, elektronische Geräte oder Sperrmüll selbstständig vom Mieter entfernt werden. Ein ordnungsgemäßer Zustand besteht dann, wenn er den Vereinbarungen des Mietvertrages entspricht..
Werden Gegenstände im teilgeräumten und herausgegeben Wohnraum hinterlassen, kommt es meist zu einem Kontaktversuch mit dem ehemaligen Mieter. Der Vermieter muss dabei grundsätzlich eine Fristsetzen, bis zu der der Mieter die zurückgelassenen Objekte zu entfernen hat . Kommt er dieser der Aufforderung nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz für alle nicht fristgerecht erfüllten Handlungen und dafür nun noch erforderlichen Arbeiten verlangen. Dies gilt auch für bauliche Veränderungen, die nach Beginn des Mietverhältnisses durch den Mieter durchgeführt wurden und die er – entgegen der Fristsetzung – nicht beseitigt hat.
Übrigens: Werden im Keller oder auf dem Dachboden Möbel oder Sperrmüll hinterlassen, gleicht dies nach der Rechtsprechung vom Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.04.2015 – 8 U 212/14 keiner Nichterfüllung der Räumungspflicht durch den Mieter. Dieser Umstand kann als eine Schlechterfüllung der Räumungspflicht gesehen werden wodurch der Vermieter Schadenssatzansprüchen nach § 280 BGB geltend machen kann. Daher gilt: im Zweifel ist der Vermieter immer verpflichtet, das angebotene Mietobjekt zurückzunehmen.
Mustervertrag: Herstellung Zustand laut Vertrag
. . . . . . (Vermieter) an Sehr geehrte(r) . . . . . ., unter dem … habe ich bekanntlich eine Kündigung des zwischen uns bestandenen Mietverhältnisses aussprechen müssen und habe Sie aufgefordert, das Mietobjekt zu räumen und vertragsgerecht an mich herauszugeben. Sie haben mir zwar nun zwischenzeitlich die Schlüssel zur Wohnung übergeben und erklärt, ausgezogen zu sein, hingegen musste ich nach erster Besichtigung der Räume feststellen, dass sich noch eine Vielzahl von Ihnen gehörenden Gegenständen und Einrichtungen in der Wohnung befinden. Die von Ihnen zu Mietbeginn eingebaute Holzecksitzgruppe in der Küche ist ebenso wenig entfernt worden wie die von Ihnen eingebaute Deckenabhängung im Wohnzimmer; auch das zu Mietbeginn von Ihnen eingebrachte Laminat in den Räumen …. ist noch vorhanden. Ein großer Kleiderschrank ist des Weiteren mit 2 Sesseln im Wohnzimmer verblieben; ein Teil des Schlafzimmers (Bett, Kommode) ist nicht beräumt worden. Außerdem habe ich von den 4 Ihnen lt. Übergabeprotokoll vom …. überlassenen Wohnungsschlüsseln nur 3 bisher zurückerhalten. Den fehlenden Schlüssel wollen Sie bitte unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der obigen Frist an mich herausgeben. Leider wurden die vertraglich geschuldeten Schönheitsreparaturen bei Vertragsende – trotz ersichtlicher Notwendigkeit – auch nicht durchgeführt. Ich fordere Sie hiermit auf, die vorgenannten Einrichtungen und Gegenstände bis zum . . . . . . aus der Wohnung zu entfernen. Hinsichtlich der von Ihnen vorgenommenen baulichen Veränderungen ist der Zustand wieder herzustellen, der vor Übergabe des Mietobjektes an Sie bestand. Abweichende Vereinbarungen haben wir bekanntlich nicht getroffen. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist werde ich (i) für die Vorenthaltung der Wohnung (ich kann sie wegen des von Ihnen zu vertretenen Zustands einfach nicht weiter vermieten, könnte es aber anderenfalls sofort) monatlich Schadenersatz in Höhe wenigstens der zwischen uns damals vereinbarten Miete verlangen; (ii) – schon aus Sicherheitserwägungen – auf Ihre Kosten ein neues Schloss erwerben und einbauen lassen; (iii) davon auszugehen haben, dass Sie an den zurückgelassenen Gegenständen kein Interesse mehr haben und diese entsorgen lassen und (iv) die vorbezeichneten Einbauten auf Ihre Kosten entfernen und den ursprünglichen Zustand des Mietobjektes wieder herstellen lassen. Ich möchte Ihnen mit diesem Schreiben eine letzte außergerichtliche Gelegenheit bieten, kurzfristig meinen obigen Anliegen nachzukommen. Missachten Sie die gesetzte Frist bin ich zu meinem Bedauern gezwungen, die angekündigten Maßnahmen umzusetzen bzw. durchführen zu lassen. Die damit verbundenen Kosten werde ich von der von Ihnen gestellten Sicherheitsleistung in Abzug bringen; darüber hinausgehende Forderungen werde ich mittels anwaltlicher / gerichtlicher Hilfe durchsetzen. Hochachtungsvoll |
Der Verfasser des Mustervertrags:
Rechtsanwalt Hagen Albus ist der juristische Ratgeber von Wohnung.com. Seine jahrelange Erfahrung gibt er in Form von Musterverträgen und Ratgebern an die Leser von Wohnung.com weiter.