Muster zum Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll eines Mietobjekts besteht aus einer Bestandsaufnahme der Wohnung oder des Hauses zum Zeitpunkt der aktuellen Vermietung. Dabei werden u.a. bereits vorhandene Schäden vor dem Einzug des Mieters festgehalten, Zählerstände dokumentiert und ausgehändigte Schlüssel aufgelistet. Mängel sollten dabei so genau wie möglich in allen Zimmern festgehalten werden. Ein entsprechend angefertigtes Musterdokument zum Übergabeprotokoll stellt wohnung.com zur Verfügung.

Bei der Übergabe von Mietobjekten sollte eine gewisse Formsache eingehalten werden. Dabei ist es ratsam, den Zustand der Wohnung oder des Hauses schriftlich festzuhalten, um eventuellen späteren Schadensansprüchen durch den aktuellen Mieter vorzubeugen. Das Übergabeprotokoll stellt sowohl einen Schutz des Vermieters als auch des Mieters dar, denn der Zustand des Wohnobjekts liegt beim Einzug in der Hand des Vermieters, beim Auszug aber in der Verantwortung des Mieters. Dabei ist sowohl eine Ausfertigung für den Mieter als auch den Vermieter sinnvoll.

Übergabeprotokoll hilft beim Auszug des Mieters

Wurde zu Beginn des Mietverhältnisses ein Übergabeprotokoll angefertigt, kann dieses beim Auszug des Mieters als Grundlage für neu entstandene bzw. bereits vorhandene Mängel dienen. Dabei müssen verursachte Schäden durch den Mieter bereinigt werden. Dies betrifft nach § 538 BGB allerdings nicht normale Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen wie Kratzer auf Fußböden, kleine Flecken auf Teppichen oder verfärbte Fugen. Solange sich diese Schäden in Grenzen halten und einer Belastung durch normale Benutzung nicht überschreiten, muss der Vermieter für die entstandenen Abnutzungserscheinungen einstehen.

Sollte ein offensichtlicher Schaden beim Einzug nicht im Übergabeprotokoll festgehalten worden sein, kann der Mieter später keine Ansprüche auf Reparatur oder Mietminderung erheben. Sind jedoch verdeckte und nicht sofort bemerkbare Schäden übersehen worden, können sie nachträglich in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Sollte sich eine Partei weigern, verdeckte Schäden nachträglich anzuerkennen, kann es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen.

Übrigens: Kann dem Mieter nachgewiesen werden, dass dieser den verdeckten Schaden arglistig verschwiegen hat, kann der Vermieter das Übergabeprotokoll anfechten.


 

Übergabeprotokoll

für die Wohnung im …. Geschoss (links/Mitte/rechts)

in der ….. straße in …..,

bestehend aus 4 Zimmern, einer Küche, einem Flur, einem Badezimmer, einem Balkon und einem Keller

Name des Vermieters: . . . . . .

Name des Mieters: . . . . . .

Ort und Datum der Wohnungsübergabe: . . . . . .

Anwesende Personen: . . . . . .

Folgende Schlüssel wurden dem Mieter ausgehändigt: . . . . . .

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt der Schlüssel: . . . . . .

Zählerstände: ……………………………………………………………………………………………………………………………………..

Feststellung des Wohnungszustandes:

Bereich: Bemerkungen: frisch gestrichen:

Flur mit Wohnungseingangstür: ja / nein

Wohnzimmer: ja / nein

Arbeitszimmer: ja /nein

Kinderzimmer 1: ja / nein

Kinderzimmer 2: ja / nein

Küche: ja / nein

Bad: ja / nein

Balkon:

Keller:

Der Mieter erkennt den vorstehend beschriebenen Zustand als vertragsgerecht an, soweit die obigen aufgeführten Punkte – so derartige aufgeführt wurden – vom Vermieter beseitigt werden. Der Vermieter verpflichtet sich, diese vorstehend aufgeführten Punkte – so derartige aufgeführt wurden – bis zum …. zu beseitigen.

. . . . . ., den . . . . . .

(Vermieter) (Mieter)

Der Verfasser des Mustervertrags:

Rechtsanwalt Hagen Albus ist der juristische Ratgeber von Wohnung.com. Seine jahrelange Erfahrung gibt er in Form von Musterverträgen und Ratgebern an die Leser von Wohnung.com weiter.