Der Mietvertrag zur Wohnraummiete konkretisiert die gesetzlichen Grundregeln zum Vertragsverhältnis nach §§ 535 BGB und der Überlassung des Mietobjekts . Dabei besteht keine festgelegte, allgemein gültige Vorschrift zur Form des Vertrags, es sei denn, er wird – was im Wohnraummietrecht gemäß § 575 BGB nur noch recht eingeschränkt möglich ist – für eine feste Laufzeit […]
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