Einwohnermeldeamt & Bürgeramt: Das müssen Wohnungsbesitzer beachten

Der Gang zum Bürgeramt nach dem Umzug

Kisten packen, renovieren, Kisten auspacken, dekorieren – ein Umzug kann sehr stressig sein. Doch mit dem Einrichten der neuen Wohnung ist der Umzug noch nicht komplett abgeschlossen. Es gibt einige Dinge, die man darüber hinaus beachten muss: Neben dem Ummelden sämtlicher Verträge wie Strom, Telefon und Internet, will auch die Stadt darüber benachrichtigt werden, wo sich der neue Wohnsitz befindet.

Die Ummeldung des Wohnsitzes

Die zügige Ummeldung des Wohnsitzes ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt im Einwohnermeldeamt. Dabei ist es egal, ob der Umzug innerhalb von einer Stadt oder aber von einer Stadt in die andere erfolgt. Normalerweise kostet das Ummelden des Wohnsitzes nichts. In einigen Städten wird ein sehr geringer Betrag verlangt. Das Einwohnermeldeamt von Hamburg beispielsweise verlangt sechs Euro Gebühr. Der Gang zum Bürgerbüro sollte folglich sobald wie möglich erfolgen.

Die Ummeldung an sich ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Die meiste Zeit muss für gewöhnlich für die Wartezeit eingeplant werden. Wenn es sich einrichten lässt, sollte man – insbesondere in Großstädten – möglichst schon kurz vor der Öffnungszeit vor dem Bürgerbüro warten, da zu früher Stunde deutlich weniger los ist als nachmittags. Um die Abwicklung am Schalter möglichst kurz zu halten, liegen in einigen Meldeämtern bereits in der Wartehalle die Formulare bereit und können in der Wartezeit ausgefüllt werden.

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Notwendige Unterlagen

Grundsätzlich muss für die Ummeldung nur ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. In diesem wird nach der Ummeldung die alte Adresse mit der aktuellen überklebt. Die auszufüllenden Formulare werden vor Ort ausgeteilt, können in den meisten Städten jedoch schon im Voraus aus dem Internet heruntergeladen und zu Hause ausgefüllt werden.
Entgegen einem hartnäckigen Gerücht ist es in Deutschland nirgendwo mehr notwendig, den neuen Mietvertrag bei der Ummeldung vorzulegen. „Brennpunkte“ wie Berlin haben dies zwar lange Zeit gefordert, das Vorlegen des Mietvertrages erfolgt heute jedoch aus Datenschutzgründen nur noch auf freiwilliger Basis.

Längst nicht alle, aber ein paar wenige Städte oder Bundesländer wie Köln oder Bayern bieten einen postalischen Ummeldeservice an. Dafür muss ein im Internet verfügbares Meldeformular ausgefüllt, unterschrieben und mit einer beigelegten Kopie des Personalausweises an das Einwohnermeldeamt geschickt werden. Die Aktualisierung der Adresse auf dem Personalausweis erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Hierfür ist der Gang zum Bürgerbüro jedoch unumgänglich.

Umzug einer Familie

Wenn eine ganze Familie umzieht, reicht es aus, wenn eines der volljährigen Mitglieder für die Ummeldung aller zum Bürgerbüro geht. Diese Person muss jedoch die originalen Personalausweise aller Familienmitglieder vorlegen.

Die Ummeldung durch einen Stellvertreter mit Vollmacht

Wer absolut keine Zeit findet, um selbst zum Bürgerbüro zu gehen, darf auch eine beliebige Person bevollmächtigen, die Ummeldung durchzuführen. Dies muss kein enges Familienmitglied sein, sondern es darf auch ein guter Freund oder der neue Nachbar des Vertrauens ausgewählt werden. Der Bevollmächtigte muss neben der schriftlichen, unterschriebenen Vollmacht auch den originalen Personalausweis der umzumeldenden Person vorlegen. Hessen und Bayern haben hierfür jedoch besonders strenge Auflagen: In diesen Bundesländern muss die vorgelegte Vollmacht sogar beglaubigt sein.

Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz?

In Deutschland lassen sich auch zwei Wohnsitze gleichzeitig anmelden. Dies ist vor allem für Auszubildende und Studierende relevant, die für das Studium ihren Heimatort verlassen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema kann gegebenenfalls eine Menge Kosten sparen, da einige Gemeinden für einen angemeldeten Zweitwohnsitz Steuern erheben, andere aber nicht.
Prinzipiell können Erst- und Zweitwohnsitz beliebig auf die Heimatstadt und die Studienstadt verteilt werden.

  • Ein Beispiel: Student Peter zieht aus Hannover nach Mannheim, um dort zu studieren. Während des Semesters ist er durchgehend in Mannheim, die Semesterferien verbringt er hingegen lieber in seiner Heimat Hannover und hat somit zu beiden Städten einen Bezug und will auch in beiden einen Wohnsitz angeben. Peter informiert sich und erfährt, dass Hannover eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt, Mannheim jedoch nicht. Für Peter macht es finanziell gesehen also Sinn, seinen Erstwohnsitz in Hannover zu lassen und in Mannheim seinen Zweitwohnsitz anzugeben.

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Boni bei der Ummeldung

Mit Stadtwerken ins Schwimmbad

Ein paar wenige Gemeinden bieten auch für alle anderen Personen einen kleinen finanziellen Willkommensgruß an. So erhalten beispielsweise Personen, die ihren Erstwohnsitz erstmals in Greifswald anmelden, eine Gutschrift in Höhe von 20 Euro beim Abschluss eines Stromvertrages mit den örtlichen Stadtwerken und zusätzlich eine Freikarte für das ortsansässige Schwimmbad.

Einige Gemeinden bieten, quasi als Willkommensgeschenk, einen Bonus für die Ummeldung an. In vielen Studentenstädten beispielsweise erhalten Studenten nach Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Universität das erste Semesterticket kostenlos und sparen somit einen dreistelligen Betrag. Voraussetzung hierfür ist jedoch meist, dass sich der Erstwohnsitz fortan in der Studienstadt befindet.

Die Ummeldung des Wohnsitzes muss in der Regel innerhalb von einer Woche, in manchen Kommunen auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Wird diese Frist geringfügig überschritten, kann eine geringe Strafzahlung fällig werden. Erfolgt die Ummeldung erst einige Wochen oder sogar Monate nach dem Umzugsdatum, fällt die Strafe deutlich höher aus. Hier ist mit Geldbußen im mittleren dreistelligen Bereich zu rechnen. Die genaue Höhe und ab wann genau eine Zahlung gefordert wird, legt das jeweilige Bürgeramt selbst fest.

Auch das Auto muss bedacht werden

Nicht nur Personen, sondern auch Kraftfahrzeuge müssen umgemeldet werden. Für das Auto wird gegebenenfalls sogar ein neues Kennzeichen fällig, jedoch erlauben immer mehr Gemeinden die Nutzung des alten, auch ortsfremden Kennzeichens. Die Ummeldung innerhalb eines Kreises kann direkt beim Einwohnermeldeamt vollzogen werden. Für die Ummeldung aus einem anderen Kreis wird der Gang zur KfZ-Zulassungsstelle erforderlich. In größeren Städten befindet sich beides jedoch im gleichen Büro.

Für die Ummeldung sind einige Unterlagen erforderlich: Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), der Nachweis über eine gültige TÜV- und Abgasuntersuchung, die sogenannte eVB-Nummer, also die elektronische Versicherungsbestätigung, der originale Personalausweis und in manchen Kommunen auch die Meldebescheinigung des Halters, bei einer gewünschten oder notwendigen Umkennzeichnung die alten Kennzeichen und gegebenenfalls, bei der Ummeldung durch einen Stellvertretenden, eine unterschriebene Vollmacht, auch über die Einzugsermächtigung der KfZ-Steuer. Die Preise für die Ummeldung des Autos variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Die reinen Ummeldegebühren schlagen mit etwa 20 Euro zu Buche, der neue Fahrzeugschein mit etwa 10 Euro und die Kennzeichen gegebenenfalls mit etwa 20 Euro.