Der Traum vom eigenen Haus schlummert in immer mehr Leuten. Da es sich bei der Realisierung eines solchen Traums um ein sehr kostspieliges Unterfangen handelt, ist es wichtig, möglichst alle finanziellen Unterstützungen auszunutzen, um die Finanzierung nicht ganz allein tragen zu müssen. Oft sind es Fördergelder, die es ermöglichen, sich seinen Wunsch von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Im Folgenden werden die wichtigsten Fördergelder beschrieben, die bei den Finanzierungsplänen auf jeden Fall berücksichtigt werden sollten.
Wohnriester – Staatliche Förderung für die Altersvorsorge aus Stein
Die Riesterrente gehört schon lange zu den bekanntesten Produkten der staatlich geförderten Altersvorsorge. Mit dem sogenannten Wohnriester hat der Gesetzgeber nun auch die selbst genutzte Immobilie zur privaten und förderberechtigten Altersvorsorge erkoren. Dadurch wird diese auch als Eigenheimrente bezeichnete staatliche Förderung zum Nachfolger der schon vor vielen Jahren abgeschafften Eigenheimzulage. Nach langer Zeit gibt es daher endlich wieder eine staatliche Hilfe beim Erwerb der eigenen vier Wände.
Die Varianten sind sehr vielseitig, sodass der Wohnriester als Rentenversicherungsvertrag genauso abgeschlossen werden kann wie als Bausparvertrag oder auch direkt als Darlehen für die umgehende Finanzierung.
Die Förderung erfolgt dabei analog der bekannten Riesterrente in Form der jährlichen Zulage und der steuerlichen Förderung. Die Zulage teilt sich dabei in die Grundzulage für jeden in Höhe von maximal 154 Euro und die Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für jedes Kind auf und wird jährlich als zusätzlicher Sparbeitrag oder Tilgungsrate in den laufenden Vertrag eingezahlt. Die maximale Zulage wird genau dann gezahlt, wenn die jährlichen Beiträge (Sparphase des Bausparvertrags oder Riesterrente) oder Ratenzahlungen (Riesterdarlehen oder Darlehensphase des Bausparvertrags) mindestens 4 % des Vorjahreseinkommens betragen. Sind die Sparbeiträge für den Riestervertrag oder die Raten für das Riesterdarlehen geringer, fällt auch die Zulage dementsprechend kleiner aus. Zudem können sämtliche Zahlungen zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden, wodurch neben der Zulage auch noch ein enormer Steuervorteil entsteht.
Voraussetzung ist zum einen, dass man förderberechtigt ist, was zum Beispiel auf alle Personen zutrifft, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie auch Beamte und alle Ehepartner von förderberechtigten Personen. Zum anderen muss es sich bei der finanzierten Immobilie um ein selbst genutztes Haus handeln. Wird dieses während der Vertragslaufzeit verkauft, muss der Erlös entweder in eine neue selbst bewohnte Immobilie investiert oder in einen neuen Riestervertrag eingezahlt werden. Das sollte jedoch kein Hindernis sein, da diese Förderung das Haus als Altersvorsorge betrifft und es somit für einen selbst eine große Sicherheit darstellt.
KfW-Förderungen für zukunftsbewusstes Bauen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt, bietet sehr viele verschiedene Förderungen an, die insbesonders aus attraktiven Darlehen mit sehr niedrigen Zinssätzen bestehen. In erster Linie werden dabei solche Häuser gefördert, die zukunftsweisend errichtet oder ausgestattet werden. Dazu gehört ein hohes Maß an Energieeffizienz, wobei es verschiedene Vorgaben gibt, die erfüllt werden müssen, damit von einem sogenannten KfW-Effizienzhaus gesprochen werden kann.
- zukunftsweisender Hausbau
- Verwendung von erneuerbaren Energien
- selbst genutzes Wohneigentum
- altersgerechter Wohnungsbau
Wer ein solches Haus baut oder dieses als erster Eigentümer kauft, kann ein Darlehen über 50.000 Euro pro Wohneinheit zu einem effektiven Jahreszins von 0,75 % aufnehmen und unter Umständen auch noch von Tilgungszuschüssen von bis zu 5.000 Euro profitieren.
Auch die Tendenz zu erneuerbaren Energien wird von der KfW belohnt. So können all diejenigen, die für die eigene Stromgewinnung auf die Kraft der Sonne zurückgreifen möchten und eine Photovoltaikanlage für das Haus errichten, einen Kredit bis zu einer Summe von 25 Mio. Euro zu einem effektiven Zins von 1,36 % in Anspruch nehmen. Auch für die Kombination aus Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher sind entsprechende Darlehen mit Tilgungszuschuss und Laufzeiten von bis zu 20 Jahre möglich.
Neben diesen energiebewussten Förderungen wird auch das selbst genutzte Wohneigentum an sich unterstützt. Ganz gleich, ob ein Haus gebaut oder gekauft wird oder Genossenschaftsanteile erworben werden, um somit einen selbst genutzten Wohnraum zu erwerben, kann auch hier ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben verwendet werden. Diese Finanzierung verspricht mit einem effektiven Zinssatz ab 1,06 % auch sehr attraktive Konditionen, die die komplette Finanzierung der eigenen vier Wände sehr viel angenehmer werden lässt.
Besondere Förderungen stehen zudem zur Verfügung, wenn sich die Pläne auch mit dem altersgerechten und barrierefreien Wohnen befassen. Zudem ist es interessant, sich darüber zu informieren, welche dieser Förderungen miteinander kombiniert werden können, um bei mehreren dementsprechenden Plänen das höchstmögliche Maß an Förderung für sich nutzen zu können.
Heizen mit Sonne und Pellet – ein Fall für die BafA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das häufiger und auch kürzer mit BafA bezeichnet wird, bietet eine weitere staatliche Förderung an. Diese bezieht sich auf die Nutzung von Pelletheizungen und Solaranlagen. Neben der finanziellen Unterstützung der Bauherren nutzt die BafA diese Förderung auch, um die Nachfrage nach erneuerbaren Energien und den entsprechenden Technologien zu erhöhen, deren Kosten zu senken und die Wirtschaftlichkeit zu steigern.
Wichtig: Gefördert werden dabei nur Anlagen auf beziehungsweise in bestehenden Gebäuden, für die schon vor dem Jahr 2009 der entsprechende Bauantrag gestellt wurde und in denen schon eine Heizung vorhanden war. Es wird also kein Neubau mit entsprechender Solaranlage oder Pelletheizung gefördert, sondern lediglich die Umrüstung des Gebäudebestands mit entsprechend neuen förderfähigen Anlagen.
Förderfähig im Sinne des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind dabei unter anderem Solarkollektoranlagen mit einer Kollektorfläche von bis zu 40 Quadratmetern, wenn sie zur Warmwasserbereitung oder zur Unterstützung der Heizung gedacht sind. Bei einer Kollektorfläche von über 40 Quadratmetern erfolgt auch ein Zuschuss, wenn entsprechend große Pufferspeicher vorhanden sind. Zudem werden Anlagen finanziell unterstützt, die durch das Verbrennen von Biomasse thermisch genutzt werden.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Antragsteller ist der Eigentümer, Mieter oder Pächter des entsprechenden Grundstücks
- Antragsteller ist gleichzeitig eine Privatperson, ein freiberuflich Tätiger oder ein kleiner bzw. mittlerer privater Gewerbebetrieb
- Anlage muss in Deutschland errichtet und mindestens sieben Jahre verwendet werden
- Stilllegung der Anlage darf nicht erfolgen, sodass auch bei einem Verkauf garantiert wird, dass der Betrieb fortbesteht
Die Förderung der BafA erfolgt nicht über ein günstiges Darlehen, sondern in Form eines Zuschusses. Dieser wird für den Einbau einer Pelletheizung oder einer Solaranlage sofort nach der entsprechenden Einrichtung und Inbetriebnahme überwiesen und muss nicht zurückgezahlt werden. Das sorgt für mehr finanziellen Spielraum, der für die Finanzierung eines Hauses eine große Rolle spielt.
Es lohnt sich jederzeit auch ein Abgleich mit den Fördermaßnahmen der KfW, da es teilweise Programme gibt, mit denen die Förderungen der BafA kombiniert werden können.
Bei Pelletheizungen von 5 bis 100 kW wird dabei zwischen denen mit und ohne Pufferspeicher unterschieden. Ohne Pufferspeicher wird eine Pauschale von 2.400 Euro gewährt und bei Heizungen mit Pufferspeicher beträgt die Mindestförderung 2.900 Euro. Alternativ können bei beiden – sofern dieser Betrag höher ist – eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 36 Euro pro kW Nennleistung in Anspruch genommen werden.
Bei thermischen Solarkollektoranlagen wird bezüglich der Höhe der Förderung auch unterschieden, wobei hier die Größe der Bruttokollektorfläche der entscheidende Faktor ist. Bei einer Fläche von bis zu 40 Quadratmeter werden mindestens 1.500 Euro oder 90 Euro pro Quadratmeter gezahlt. Anlagen mit einer Fläche zwischen 20 und 100 Quadratmetern bei Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Gebäuden berechtigen zu Zuschüssen zwischen 3.600 und 18.000 Euro. Werden solche Solarkollektoranlagen bis zu einer Größe von 1.000 Quadratmeter zur Erzeugung von Prozesswärme genutzt, beträgt die Förderung bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten.
Finanzielle Vorteile durch die jährliche Abschreibung eines Gebäudes
Gebäude, die erworben beziehungsweise gebaut werden, um sie vermietet als Kapitalanlage und nicht für den Eigenbedarf zu nutzen, besitzen neben den Mieteinnahmen große steuerliche Vorteile, die für die Planung einer Finanzierung nicht unbedeutend sind. So können beispielsweise die Kreditzinsen von der Steuer abgesetzt werden. Ein anderer wichtiger Punkt ist die Einschätzung des Finanzamtes, dass ein Gebäude mit der Zeit unter Abnutzungserscheinungen leidet und immer mehr an Wert verliert, sodass es am Ende einer bestimmten Dauer wertlos ist.
Diesen Wertverlust kann der Eigentümer durch die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) ausgleichen. Hierbei wird oft auch von der Abschreibung des Gebäudes gesprochen, bei der die Anschaffungs- und Herstellerkosten über Jahre hinweg von der Steuer abgesetzt werden können. Das ist allerdings nicht für selbst genutzten Wohnraum, sondern nur für fremdgenutzte Immobilien möglich, wobei auch das Grundstück von der Abschreibung ausgeschlossen ist.
Sanierungs- und Modernisierungskosten bei nicht selbst genutzten Immobilien können ebenfalls abgesetzt werden. Dabei können über zwei bis fünf Jahre die Kosten gleichmäßig steuerlich geltend gemacht werden. Kleine Reparaturen können im Rahmen eines Jahres komplett abgeschrieben werden.
Bei Häusern, die unter Denkmalschutz stehen, kann der Eigentümer doppelt profitieren:
- Zum einen von der schon angesprochenen AfA bezüglich der Anschaffungskosten.
- Zum anderen können die Modernisierungs- oder Renovierungskosten acht Jahre zu 9 % und dann noch vier Jahre mit 7 % von der Steuer abgesetzt werden.
In einem solchen Fall des Denkmalschutzes können auch Eigentümer von der Abschreibung profitieren, wenn sie das Gebäude selbst nutzen. Sie können zwar nicht die Anschaffungskosten, dafür aber die Sanierungskosten abschreiben, und zwar mit 9 % über zehn Jahre.
Die große Zahl an unterschiedlichen Förderungen bieten vielseitige Möglichkeiten für diejenigen, die sich den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen möchten. Um die Kosten für die Immobilie nicht alleine stemmen zu müssen, ist es ratsam, sich mit diesen Förderungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen und sämtliche Gelder zu sichern, die einem zustehen und den Weg in die eigenen vier Wände absichern.