Sportraum und Freizeitraum: Pflichten und Rechte der Nutzung

Kommunikation im Mietshaus – Gerne gewünscht, aber ohne Verpflichtung

Das Mehrfamilienhaus ist eine Zweckgemeinschaft für die Mieter. Jeder von ihnen hat seine eigenen Gründe dafür, gerade hier zur Miete zu wohnen. Dem einen gefällt die Wohnlage, anderen die Größe und der Zuschnitt seiner Wohnung.

Einige Mieter wählen die Mietwohnung nach ihrer Lage und der Verkehrsanbindung, nach der vorhandenen Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeit, Schule, Kita sowie wegen der ärztlichen Versorgung.

Und auch der Mietpreis kann ausschlaggebend dafür sein, in dem betreffenden Mehrfamilienhaus eine Wohnung zu mieten. In den meisten Fällen handelt es sich um rationale Entscheidungen, die auch von den finanziellen Möglichkeiten bestimmt werden.

Mieter sind von ihrer Einstellung her bestrebt, eine Miete nur für das zu bezahlen, was sie benutzen. Dazu gehören der gemietete Wohnraum sowie die Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftsflächen. Hier muss unterschieden werden in die mehr und in die weniger notwendigen Räumlichkeiten.

Waschraum, Trockenraum sowie ein abschließbarer Abstellraum für Fahrräder, E-Bikes und andere Zweiräder wie Moped oder Mofa werden für den Lebensalltag benötigt.

Sie sind hilfreich, weil die Mieter keine andere Möglichkeit zum Waschen, zum Trocknen oder zum diebstahlsicheren Abstellen haben. Hierfür zahlen sie gerne eine anteilige Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten.

Bei der Nutzung eines Gemeinschaftsraumes als Freizeitraum trennen sich spätestens dann die Geister, wenn sich daran die Haushaltsgemeinschaft in ihrer Gesamtheit, also ohne Ausnahme, finanziell beteiligen soll.

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Zweckmäßiges Wohnen zur Miete – nur das bezahlen, was gebraucht wird

In einem Mehrfamilienhaus, das von Art, Größe, Ausstattung und Einrichtung her keine Luxuswohnungen, sondern ein zweckmäßiges Wohnen anbietet, wird mit Wohnraum buchstäblich gegeizt. Die Miete je Quadratmeter ist durch den örtlichen Mietspiegel oder durch die Vergleichsmiete begrenzt, und somit auch die Einnahmemöglichkeit des Vermieters.

Der wird bereits bei der Planung darauf achten, dass der umbaute Raum möglichst uneingeschränkt nutzbar, sprich vermietbar ist. Das hat zur Folge, dass in der Regel kein nicht genutzter, sozusagen überflüssiger Raum übrig bleibt.

Die nachträgliche Einrichtung eines Gemeinschaftsraumes, beispielsweise für Fitness oder Sport, würde eine zweckfremde Nutzung des vorhandenen Raumes mit einer ursprünglich anderen Nutzungsmöglichkeit bedeuten. Das wäre ein Angebot des Vermieters an seine Mieter, das die nach eigener Entscheidung annehmen können.

Ein Freizeitraum ist eine Bonusleistung und gehört nicht zur verpflichtenden Grundausstattung eines Wohnkomplexes.

Die Raumnutzung ist kein Gegenstand des Mietvertrages. Im Alltagsleben eines Mehrfamilienhauses mit mehrköpfigen Familien wird sich dafür keine praktikable Lösung finden lassen.

Der Vermieter müsste die Raumnutzung organisieren und strukturieren. Ihm entstehen dadurch Aufwand und Kosten, bis hin zur Versicherungsfrage. Demgegenüber stehen für ihn keine finanziellen Vorteile.

Die Miete kann deswegen nicht erhöht werden, und eine separat berechenbare Raumnutzung ist aufwendig. Im Übrigen müsste die Hausordnung um diese Raumnutzung ergänzt werden. Als Vertragsbestandteil des Mietvertrages ist das nicht ohne ein OK aller Wohnungsmieter möglich.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in einem „normalen“ Mehrfamilienhaus die geordnete und organisierte Nutzung eines Gemeinschaftsraumes für Sport oder Fitness kaum umsetzbar ist. Das bloße Aufstellen einer Tischtennisplatte geht so lange gut, wie es gut geht.

Die Probleme beginnen mit dem Verschließen der Tür, die sonst immer offen wäre, und enden bei Schlägern, Tischtennisbällen, dem Verbrauch von Gemeinschaftsstrom sowie bei dem irgendwann notwendig werdenden Reinigen des Tischtennisraums.

Luxusmietwohnung mit toller Mietergemeinschaft, Sport und Fitness

Hausbewohner, die bei der Wohnungsmiete nicht mit dem Euro rechnen müssen oder wollen, suchen sich ihre Mietwohnung nach anderen Kriterien aus. Ihnen geht es um eine exponierte Wohnlage, um eine schicke, moderne Wohnung mit ausgefallenem Ambiente, sowie auch um Kurzweil. Solche Wohnungen werden vorwiegend von Singles und von Doppelverdienern gemietet.

Sie möchten sich in ihrem Zuhause rundum wohlfühlen und wünschen sich eine dementsprechende Infrastruktur mit Restaurant, Bistro und Möglichkeit zum Entspannen. Dazu gehört auch ein kleiner, aber feiner Fitnessraum im Untergeschoss oder im Obergeschoss mit Zugang zur Dachterrasse, die ebenfalls gemeinschaftlich genutzt wird.

Für diese Mieter sind die Kosten eines Gemeinschaftsraumes kein Problem. Sie sind in der Monatsmiete enthalten, und auch die jährliche Nebenkostenabrechnung wird goutiert.

Für die Benutzung bieten sich mehrere Möglichkeiten an. Jeder Mieter hat einen Schlüssel für den Raum. Wer ihn benutzen möchte, trägt sich in eine Liste ein, die am Eingang aushängt. Unter diesen Hausmietern führt das besonders dann zu keinen Problemen, wenn der Raum mit mehreren Geräten ausgestattet ist.

Gepflegt werden Raum und Geräte von dem Reinigungsunternehmen, das der Vermieter beauftragt. In einer größeren Wohnanlage, die von einem Hausmeister betreut wird, übernimmt der die Verwaltung des Gemeinschaftsraums. Er führt eine Belegungsliste und händigt den Schlüssel aus.

Den findet er am nächsten Morgen in seinem Briefkasten. Er weiß, wann wer den Raum benutzt hat und kann ihn dementsprechend kontrollieren.

Hier wie da ist es notwendig, dass die Benutzung des Gemeinschaftsraumes organisiert ist. Der Vermieter muss Vorgaben machen, die von den Mietern als den Benutzern eingehalten werden müssen. Das Angebot muss sich ohne Ausnahme an die gesamte Mietergemeinschaft richten.

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Je wertvoller die Ausstattung und Einrichtung ist, umso mehr ist der Vermieter darauf bedacht, dass im wahrsten Sinne des Wortes Ruhe und Ordnung herrschen. Dazu müssen sich die Benutzer verpflichten, vergleichbar mit dem Einhalten der Hausordnung. Dazu gehört zum Beispiel auch die Regelung, keine außenstehenden Personen mitzubringen; es sei denn, dass das ausdrücklich erlaubt ist.

In großen und luxuriösen Mietwohnanlagen gehören Sport und Fitness durchaus zum Angebot, für das die Mieter auch gerne bezahlen. Hier wird dieser gesamte Bereich an einen Betreiber vergeben. Für die Mieter ist das die Situation wie in einem Sport-/Fitnesscenter im eigenen Haus.

Andernfalls wird sich der Vermieter schwer damit tun, eine solche Gemeinschaftsmöglichkeit anzubieten. Er hat keinen adäquaten pekuniären Vorteil davon, übernimmt jedoch viel Arbeit und Verantwortung.

Die Nutzung muss für alle Mieter möglich und sinnvoll sein.

Spätestens bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung werden sich diejenigen Mieter kritisierend zu Wort melden, die von ihrer Familienstruktur her das Angebot gar nicht nutzen können oder wollen. Dazu gehören ältere Mieter oder junge Familien mit Kleinkindern.

Die Erfahrung zeigt, dass gerade die Nebenkostenabrechnung für die gemeinschaftlich genutzten Räume und Flächen ein ständiges Spannungsfeld zwischen Vermieter und Mieter, aber auch unter den Mietern ist. Ob Bewegungsmelder an der Außenleuchte, ob Treppenhausbeleuchtung, ob der Wasserverbrauch oder eben der Fitnessraum bestrebt, nicht mehr als unbedingt nötig zu bezahlen.

Für die eigene Mietwohnung ist das einsichtig, zunehmend weniger jedoch für alles, was von der Mietergemeinschaft genutzt wird.Bei einem Gemeinschaftsraum für Sport und Fitness hört, wie es heißt, der Spaß schnell auf.