Grillen in Wohnungsnähe
Gerade im Sommer gibt es wohl kaum etwas Geselligeres und Gemütlicheres als Grillen. Dabei steht zumeist nicht der eigentliche Verzehr des Grillgutes im Vordergrund, sondern das gemeinschaftliche Beisammensein. Gegrillt wird üblicherweise eher abends, was nicht bedeutet, dass über dem Feuer Gebrutzeltes am Nachmittag nicht auch hervorragend schmecken kann. Sich im Dunkeln nur auf das Feuer oder den glühenden Grill konzentrieren zu müssen, fördert jedoch das Gefühl der Entspannung und ist mitunter besonders gut geeignet, eine meditative und sogar kreative Atmosphäre zu erzeugen.
Manche Geschäftsideen sind unter solchen Bedingungen entstanden, wobei auch gerne ein Gläschen Bier oder ein guter Wein den guten Ideen auf die Sprünge helfen darf. Häufig arrangiert man sich einfach mit den direkten Nachbarn und entfernteren Anwohnern und grillt unkonventionell im eigenen Garten oder sogar einer öffentlichen, nahe gelegenen Grün- oder Parkanlage.
Doch zunehmend bemühen sich Grillparty-Veranstalter darum, durch ihr oft feucht-fröhliches Beisammensein keinen Unmut bei anderen zu erwecken. Insbesondere möchte man juristische Streitigkeiten vermeiden. Auch in Bezug auf den Nichtraucherschutz kommt es bekanntermaßen zu häufigen Steitfällen.
Darum ist es durchaus angemessen, sich im Vorfeld der Feier mit folgenden Fragen auseinanderzusetzen:
- Wo darf eigentlich gegrillt werden?
- Was ist allgemein zu beachten?
- Wie äußert sich der Gesetzgeber eigentlich dazu?
Am liebsten möchte man natürlich überall dort grillen, wo der Zugang zur Wohnung nicht weit entfernt liegt, sodass Nachschub an Getränken und Speisen stets schnell geliefert werden kann. Auch die mögliche Bedrohung durch eine plötzliche Wetterverschlechterung will berücksichtigt sein. Schließlich muss die Party keineswegs entfallen, wenn die Chance besteht, die Gäste spontan in die schützenden Räumlichkeiten der Wohnung oder des Hauses zu vertrösten.
Alle Fliegen mit einer Klappe schlägt, wer die Grillfeier auf den eigenen Balkon oder die angrenzende Terrasse verlagert. Somit sind folgende Orte sehr beliebte Grillplätze:
- Garten
- Balkon
- Terrasse
- Innenhof inmitten von Altbauten des Berliner Stils
- angrenzende Grünflächen
Eine bundesweit einheitliche Rechtsprechung, ob Grillen an all diesen Plätzen tatsächlich auch erlaubt ist, gibt es nicht. Die einzelnen Länder haben nämlich durchaus unterschiedliche Regelungen getroffen. Viele grenzwertige Angelegenheiten sind zudem juristisch auch nicht klar geregelt und bleiben daher Ermessenssache. Oft sind gesprochene Urteile in Streitfragen auch Einzelfallentscheidungen, die sich schwer verallgemeinern lassen.
Es empfiehlt sich, geplante Grillfeste bei anderen Mietparteien oder in der Nachbarschaft rechtzeitig anzukündigen, beispielsweise in Form entsprechender Aushänge. Wochentags darf spätestens ab Mitternacht kein Lärm mehr verursacht werden, der die Nachtruhe der Anwohner stören könnte.
Doch manche Regeln lassen sich auch allgemeingültig im bundesweiten Rahmen formulieren. So darf der Grillplatz nicht in Naturschutzgebieten aufgebaut werden. Die Brandgefahr bedroht gerade in den heißen Monaten diese besonders geschützten Areale allzu stark.
Doch auch die Lärmbelästigung verstört nachtaktive Tiere, weswegen bei Verstößen gegen die Naturschutzrichtlinien oft empfindliche Strafen drohen. Die Brandgefahr ist im Übrigen allgegenwärtig. Auf sie soll aber im Folgekapitel genauer eingegangen werden.
Allgemein gilt, dass Nachbarn und andere Wohnparteien desselben Hauses nicht ungebührlich durch Lärm belästigt werden dürfen. Allerdings ist es Ermessenssache, ab welcher Lautstärke eine unzumutbare Störung durch die Geräuschkulisse vorliegt.
Auch Rauchbelästigung darf der Nachbarschaft nicht zugemutet werden. Die Gefahr, dass dies mit großer Wahrscheinlichkeit geschieht, ist insbesondere beim Grillen auf dem Balkon in einem Mehrparteienhaus gegeben.
Manchmal verbieten Mietverträge daher das Grillen an derartigen Orten, womit auch Terrassen inbegriffen sein können. Wer dennoch auf Terrasse oder Balkon das Grillfest begehen möchte, sollte um stillschweigende Duldung durch die Nachbarschaft ersuchen.
Aber auch, wer einen großzügigen Garten sein Eigen nennen kann, ist keineswegs vor möglicher Kritik durch Anwohner gefeit. Daher ist in diesem Falle stets darauf zu achten, dass der Grill oder das Feuer nicht in unmittelbar Nähe zum Nachbargrundstück entfacht wird.
Denn die Gefahr der Lärm- oder Rauchbelästigung anderer besteht natürlich auch hier. Sollte eine öffentliche Grünanlage strategisch günstig gelegen sein und sich daher als Ort für die Feier gut eigenen, ist darauf Wert zu legen, ob dieser Bereich auch offiziell als Grillfläche ausgewiesen wurde. Andernfalls kann es geschehen, dass die Ordnungshüter dem Grillfest ein vorzeitiges unerwartetes Ende bereiten.
Brandschutz und Verletzungsgefahren
Brandgefahr besteht grundsätzlich zu jeder Jahreszeit. Auch beim Wintergrillen müssen alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen stets eingehalten werden. So ist unbedingt darauf zu achten, dass der Grill oder das offene Feuer nicht in der Nähe von Holzschuppen, Feuerholzsammelplätzen oder ähnlichen Orten entfacht wird. Denn Funken können mitunter größere Distanzen überwinden und trockenes Holz in Brand stecken.
Wer einen größeren Garten besitzt, wählt am besten ein Areal zum Grillen aus, das größtmöglichen Abstand zu allem Brennbaren aufweist. Im Sommer können zudem auch Falllaub und lebende Bäume zum Brandherd werden. Daher dürfen sich Obstbäume, Waldbestände und Gebüsch niemals nahe der Feuerstelle befinden. Es versteht sich von selbst, dass besonders trockenes Heu und Stroh schnell brennbar sind.
Wird ein Grill verwendet, muss er gängigen Sicherheitsnormen entsprechen. Entschließen Sie sich hingegen für das offene Feuer, sollten Sie die Feuerstelle sorgfältig absichern, sodass ein Ausbreiten der Flammen auf jeden Fall ausgeschlossen ist. Am besten wählen Sie eine sandige Fläche als Feuerstelle aus, die idealerweise in einer Vertiefung angebracht wird und zudem mindestens durch einen Kreis unbrennbarer Steinblöcke umschlossen sein sollte.
Vor dem sorglosen Umgang mit Brandbeschleunigern soll in diesem Zusammenhang auch gleich gewarnt werden. Bei unvorsichtiger Dosierung kann nämlich eine Stichflamme in die Höhe schießen und schlimmstenfalls anwesende Personen verletzen. Da Feiern dazu neigen, einen feucht-fröhlichen Ablauf zu nehmen, müssen Sie stets darauf achten, dass mindestens eine Person dem Alkohol entsagt und den Grillbereich immer kontrollierend im Auge behält.
Da Balkon und Terrasse Bestandteil eines Einfamilienhauses oder Mietshauses mit mehreren Parteien sind, besteht natürlich die Gefahr, durch Unachtsamkeit die eigenen vier Wände in Brand zu stecken. Daher wird auch aus Perspektive des Brandschutzes insbesondere vor Grillfesten auf dem Balkon gewarnt.
- keinen abschüssigen Untergrund wählen
- Feuerstelle mit Steinen umrahmen
- flüssigen Brennspiritus mit höchster Vorsicht verwenden
- keinen Alkohol trinken, während gegrillt wird
- Entfernung zu brennbaren Materialien groß halten
Die Zugänglichkeit des Grillplatzes muss zudem immer gewährleistet sein. Damit ist gemeint, dass die Stelle aus Sicherheitsgründen mehrere Zugänge von allen Seiten haben sollte, sodass nicht die Gefahr besteht, dass eine Menschentraube den einzigen Zugang womöglich verstopft.
Der verantwortliche Gastgeber muss sich jederzeit der Feuerstelle nähern können, um regelmäßig deren Sicherheit zu überprüfen. Im Notfall sollte insbesondere auch die Feuerwehr möglichst unkompliziert an den Grillplatz herantreten können.
Außerdem ist es zudem wichtig, dass die Gäste im Falle eines Unglücks im Zusammenhang mit Grill oder offenem Feuer Ausweichmöglichkeiten haben. Denn es geschieht gerade am offenen Feuer häufig schneller als erwartet, dass sich ein brennendes Stück Holz selbstständig macht und aus der Flamme heraus in Richtung der Grillgäste rollt.
Auch diese Sicherheitsaspekte sprechen also erneut eher gegen das Grillfest auf dem engen Balkon. Daher kann verallgemeinernd zusammengefasst werden, dass eine Grillveranstaltung grundsätzlich auf genügend Platz angewiesen ist. Eine großzügige Terrasse eignet sich besser als jeder Balkon.
Am besten jedoch ist es, wenn Sie eine Gartenfläche zur Verfügung haben, die möglichst eben gestaltet ist, keinen brennbaren Untergrund aufweist und zudem frei von lebendem Gehölz sowie von Holzgebäuden oder anderen Totholzansammlungen ist.