Das bringt eine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer

Eine Rechtsschutzversicherung zählt zu den wichtigsten und sinnvollsten Versicherungen, insbesondere für die Eigentümer von Eigentumswohnungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Wohnung selbst bewohnen oder sie vermieten. Rechtsstreitigkeiten können bei jeder Variante vorkommen. Wohnungseigentümer sollten sich und ihr Kapital gegen dieses Risiko absichern.

Rechtsschutz bei Eigennutzung

Eine Eigentumswohnung ist keine frei stehende Immobilie. Das bedeutet, Sie als Besitzer leben in einem Mehrfamilienhaus, auch wenn die Wohnung Ihnen gehört und Sie keine Miete zahlen. Typisch für Eigentumswohnungen ist eine Hausverwaltung: Diese kümmert sich um technische Belange, eventuell um eine Reinigungskraft, einen Hausmeister und um die Umlagen, die sich aus der Verwaltung ergeben. Kellerräume, Aufzüge und Treppenhäuser werden von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzt. Eventuell werden auch Gartenanlagen über die Hausverwaltung in Ordnung gehalten.

Braucht die Fassade einen neuen Anstrich, ist das eine Angelegenheit der Eigentümergemeinschaft. Aus solchen Fakten heraus können sich Rechtsstreitigkeiten ergeben. Hinzu kommen die Schwierigkeiten, die aus dem Zusammenleben mit anderen Menschen in einer Hausgemeinschaft resultieren.

Spielende Kinder sind manchen Nachbarn ein Dorn im Auge, nicht jeder Mensch ist Tierhaltung gegenüber aufgeschlossen und manche Menschen verhalten sich grundsätzlich rücksichtslos. Eine Rechtsschutzversicherung kann zwar die Streitigkeiten nicht beseitigen: Doch sollte die entsprechende Angelegenheit vor Gericht enden, sind die Versicherungsnehmer zumindest nicht auch noch durch hohe Kosten belastet.

Rechtsschutz bei Vermietung der Eigentumswohnung

Auch wenn die Eigentumswohnung vermietet wird, ist eine Rechtsschutzversicherung für die Besitzer unerlässlich. Bei vermieteten Eigentumswohnungen sind Nachbarschaftsstreitigkeiten grundsätzlich Angelegenheit des Mieters. Jedoch sind Vermieter hier nicht ganz außen vor: Bei besonders rücksichtlosen Mietern kann eine Eigentümergemeinschaft bzw. die Hausverwaltung, vom Besitzer der Eigentumswohnung Abhilfe verlangen.

Andere Menschen verhalten sich oft nicht logisch, sondern egoistisch und emotional. Wenn zwei Ihrer Mieter aneinander geraten und jeder Vermittlungsversuch scheitert, ist eine Rechtsschutversicherung Gold wert.

Dies wiederum kann zu Rechtsstreitigkeiten mit den eigenen Mietern führen. Selbst eine Wohnungskündigung ist keine einfache Sache, denn häufig klagen die Mieter gegen die Kündigung. Kündigen Sie gar wegen Eigenbedarf oder aufgrund von Mietrückständen, kann das vor Gericht sehr teuer werden, wenn die Mieter dagegen vorgehen.

Doch auch wenn man nicht von den schlimmsten Dingen ausgeht, die passieren könnten: Als Vermieter sind Sie in der Pflicht, Ihren Mietern jährlich eine ordnungsgemäße Abrechnung zu den Umlagen zukommen zu lassen. Dabei müssen Sie sich meist auf die Angaben und Rechnungen der Hausverwaltung und der Abrechnungsbetriebe verlassen.

So mancher Mieter sucht nicht erst das Gespräch mit dem Vermieter, sondern schaltet sofort einen Anwalt ein. Die Rechtsschutzversicherung schützt Vermieter von Eigentumswohnungen vor der finanziellen Belastung durch Anwalts- und Gerichtskosten.

RechtschutzversicherungNachbarschaftsstreit

Beratung nach Rechtslage

Bei Streitigkeiten wird immer zunächst ein Anwalt konsultiert. Sofern ein Mandant nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, wird fast jeder Anwalt einen Vorschuss für die noch zu erbringenden Leistungen erwarten. Das sind in der Regel Summen, die mehrere Hundert Euro betragen.

Natürlich erhält der Versicherungsnehmer diese geleisteten Vorschüsse zurück, sofern er den Prozess gewinnt: Wenn der Gegner jedoch zahlungsunfähig ist, kann das schwierig werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass Anwälte sehr genau abwägen müssen, ob in der aktuellen Angelegenheit aufgrund der Rechtslage gute Aussichten bestehen.

Sobald die Rechtsschutzversicherung für die Kosten einstehen muss, darf nur geklagt werden, wenn auch Aussichten auf Erfolg bestehen. Das bedeutet nicht, dass Anwälte Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung abblocken, sondern ganz im Gegenteil: Bei relativ eindeutiger Rechtslage darf der Anwalt die Vertretung des Klienten übernehmen.

Bestehen für den Versicherungsnehmer aufgrund der Rechtslage schlechte Prognosen, muss der Anwalt seinen Mandanten dahin gehend beraten, sich entsprechend dem geltenden Gesetz zu verhalten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Beratungskosten. Ist ein Mandant jedoch Selbstzahler, darf der Anwalt ihn auch bei schlechter Prognose vertreten. Das kann teuer werden.

Die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung auf. Das ist eine Garantie für Versicherungsnehmer, dass sie sich von jedem guten Fachanwalt vertreten lassen können. Ebenso werden die Gerichtskosten und die Kosten für einen eventuell tätigen Gerichtsvollzieher übernommen.

Wenn der Anwalt oder sogar ein Gerichtsvollzieher bemüht werden muss, ist das nicht nur unangenehm, sondern auch kostspielig.

Letzteres ist für Wohnungseigentümer unter Umständen ein wichtiger Punkt, denn bei Streitigkeiten mit Mietern muss nicht selten ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden. Die Rechtsschutzversicherung kommt auch für die Kosten von Sachverständigen und Zeugen auf. Wird in strafrechtlichen Verfahren eine Kaution fällig, übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese.

Auch werden die Kosten der gegnerischen Seite übernommen, zu deren Zahlung Sie verpflichtet werden. Bei Verfahren im Ausland kommt die Versicherung für alle Kosten bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme auf. Das beinhaltet auch die anfallenden Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher.

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherung nicht einspringt. Das betrifft alle Geldbußen, die dem Versicherungsnehmer auferlegt werden. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten tritt die Versicherung ebenso wenig ein wie bei Scheidungsstreitigkeiten.

Auch kommt die Rechtsschutzversicherung nicht für Kosten auf, die für Rechtsstreitigkeiten anfallen, welche vor Versicherungsbeginn liegen. Häufig wird nach der Dreimonatsregelung geprüft: Zwischen Versicherungsbeginn und dem Eintreten eines Versicherungsfalls müssen bei den meisten Gesellschaften drei Monate liegen.

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Kosten und Verträge

Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Rechtsschutzversicherung große Unterschiede in den Leistungen und der Höhe der Versicherungsprämie. Grundsätzlich ist eine Rechtsschutzversicherung aber auch individuell zu betrachten.

Die meisten Gesellschaften bieten Rechtsschutzversicherungen in Kombinationspaketen an: Unterschieden werden hier der Privatrechtsschutz, der Berufsrechtsschutz und der Verkehrsrechtsschutz. Ein Wohnungseigentümer, der am Straßenverkehr teilnimmt und im Berufsleben steht, sollte von daher die Dreierkombination wählen, die ihn gegen alle Risiken absichert.

Ein Rentner hingegen, der nicht mehr Auto fährt, ist mit einer Privatrechtsschutzversicherung gut beraten und benötigt die weiteren Leistungen nicht. Wer das Preisleistungsverhältnis vergleicht, sollte sich nicht am günstigsten Preis orientieren, sondern an den Leistungen der Gesellschaft und den Versicherungssummen.

Die Höhe der Beiträge sagt nicht zwingend etwas über die Qualität und die Fülle der Hilfeleistungen aus. Genaues Hinschauen und ein Prüfen der eigenen Ansprüche zahlt sich am Ende in jeder Hinsicht aus.

Ein günstiger Tarif bedeutet nicht, dass die Leistungen der Versicherung schlecht sind. Ebenso ist eine hohe Versicherungsprämie keine Garantie für einen besonders guten Vertrag mit außergewöhnlichen Leistungen. Im Vergleich sollte also immer zunächst auf die Leistungen geachtet werden und erst dann die Höhe der Versicherungsprämie.

Die Prämienhöhe beginnt bei etwa 60 Euro pro Jahr, die teuersten Anbieter liegen bei über 500 Euro pro Jahr. Zu beachten ist hier allerdings auch immer der Selbstbehalt. In sehr günstigen Verträgen ist der Selbstbehalt in der Regel auch etwas höher. Viele Anbieter, deren Prämien höher ausfallen, verzichten allerdings im Gegenzug auf den Selbstbehalt des Versicherungsnehmers im Schadensfall.