Fahrstuhl: Welche Richtgeschwindigkeiten brauchen neue Anlagen?

Richtige Geschwindigkeit für jeden Aufzug

Eine Aufzuganlage, alternativ kurz Aufzug oder Fahrstuhl genannt, dient sowohl zur Personen- als auch zur Lastenbeförderung über mehrere Stockwerke hinweg. In Wohngebäuden verkörpert der Fahrstuhl einerseits einen besonderen Wohnkomfort; andererseits ist er umso notwendiger, je mehr Etagen das Mehrfamilienhaus hat.

Nach dem heutigen Verständnis ist es nicht mehr zumutbar, dass Bewohner über mehrere Etagen hinweg Treppen steigen müssen. Oftmals ist das aus gesundheitlichen Gründen gar nicht möglich. Im Gegensatz zu früheren Jahrzehnten können die Bewohner auch nicht auf eine Unterstützung ihrer Mitbewohner wie Nebenmieter „bauen“.

Die verlassen aus beruflichen Gründen frühmorgens ihre Wohnung und kehren abends zurück. Das gesamte Miteinander unter den Bewohnern ist fremder und anonymer geworden. Die Folge davon ist, dass jeder Hausbewohner auf sich selbst gestellt ist. Bei gesundheitlichen Problemen kann er die professionelle Hilfe und Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

FahrstuhlGeschwindigkeitZeitdauer

Geschwindigkeit und Zeitdauer sind zweierlei

Die Landesbauordnungen geben dem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses vor, unter welchen Voraussetzungen und Gegebenheiten ein Aufzug notwendig wird. Abgesehen von bundesweit geringfügigen Unterschieden ist das ab vier und mehr Stockwerken der Fall oder bei einer Gebäudehöhe ab beispielsweise dreizehn Metern wie in Baden-Württemberg. Heutzutage steht für jede Aufzuganlage die Barrierefreiheit im Vordergrund.

Durch sie sollen ältere sowie Menschen mit körperlichem Handicap in die Lage versetzt werden, ihre bauliche Umwelt ebenfalls ungehindert nutzen zu können. Der Aufzug im Wohnhaus muss von seinen Ausmaßen her so gestaltet sein, dass er ausreichend Platz für den Rollstuhlbenutzer inklusive einer Begleitperson bietet.

Hier wird in die drei Aufzugstypen bis 450, bis 630 und bis 1.275 Kilogramm unterschieden. Breite sowie Tiefe des Fahrstuhlkorbes sind dementsprechend unterschiedlich groß. Die Korbbreite variiert zwischen ein und zwei Metern, die Tiefe zwischen 1,25 und 1,40 Metern. Das hat auch Auswirkung auf die Geschwindigkeit des Aufzuges als einen reinen Personenaufzug im Mehrfamilienhaus.

Fahrzeit ist nur ein Faktor, die Fluktuation der Nutzer und die so entstehende Anhaltezeit auf den Etagen wirkt sich wesentlich stärker auf die Gesamtzeit aus.

Sie beträgt zwischen 1,0 und 1,6 Metern je Sekunde in Mehrfamilienhäusern mit mehreren, zum Beispiel acht oder zehn Stockwerken. In einem zehn Meter hohen Haus dauert die reine Fahrt mit dem Aufzug vom Erdgeschoss bis in die oberste Etage maximal zehn Sekunden. Hinzu kommen das Öffnen und Schließen der Fahrstuhlkabine sowie die Zeiten, bis sich der Aufzug buchstäblich in Bewegung setzt.

Der gesamte Aufenthalt im Fahrstuhlkorb dauert bei diesem Beispiel durchaus zwanzig Sekunden. Dieser Zeitraum verlängert sich dann recht deutlich, wenn der Aufzug in jedem Stockwerk hält. Mit Öffnen und Schließen der Aufzugkabine vergehen „wertvolle Sekunden“, sodass die Aufzugfahrt auch den Zeitraum von einer Minute erreichen kann.

Im Einzelfall ist die Geschwindigkeit des Personenaufzuges im Mehrfamilienhaus darüber hinaus vom Zuladegewicht abhängig. Es macht einen Unterschied, ob der Aufzug des Typs 3 für bis zu 1.275 Kilogramm Maximalbelastung voll ausgelastet ist, oder ob er nur von zwei Personen mit einem Gesamtgewicht von 150 Kilogramm genutzt wird. Den Betroffenen fällt dieser Unterschied dann auf, wenn sie denselben Aufzug regelmäßig sowie unter verschiedenen Gegebenheiten benutzen.

Ein Aufzug je Wohnhaus

In Mehrfamilienhäusern gilt der Grundsatz, dass jeder Bewohner seine Wohnung mit einem Fahrstuhl erreichen können muss. Das ist klar und bedarf dennoch einer Erläuterung. Jede Wohnung ist direkt über den gemeinschaftlichen Hausflur der jeweiligen Etage begehbar. Der bauliche Zuschnitt des betreffenden Stockwerkes sowie die Gesamtgröße des Hauses sind entscheidend dafür, ob über den vorhandenen Etagenflur zwei, drei oder gar vier Wohnungen auf gleicher Ebene erreichbar sind.

Der Gemeinschaftsflur endet vor den Etagentüren der Wohnungen. Damit ist auch das Wohnhaus als solches ein- und abgegrenzt. Wenn mehrere solcher Wohnhäuser, die umgangssprachlich auch als Wohneinheiten bezeichnet werden, miteinander verbunden, also aneinander gebaut sind, dann handelt es sich dennoch aus Sicht der Fahrstuhlnotwendigkeit um einzelne Wohnhäuser.

Fahrstuhlzugang

  • jede Etage mit Wohneinheiten
  • erstes Untergeschoss (Keller)
  • zweites Untergeschoss (Tiefgarage)

Sie sind meistens auch durch eine unterschiedliche Hausnummerierung als solche erkennbar. In welcher Etage der Fahrstuhl beginnt und endet, ist von dem einzelnen Wohnobjekt abhängig. Bei Neubauten und Mittelbauten der vergangenen Jahrzehnte ist es gängige Praxis, dass der Aufzug vom untersten Geschoss bis hinauf in das letzte Obergeschoss führt. Mehrfamilienhäuser sind ein- oder auch zweigeschossig unterkellert.

Im ersten Untergeschoss sind die Kellerräume, und im Zweiten ist die Tiefgarage mit ihren Pkw-Einstellplätzen. Zum Luxus einer Komfortwohnung gehört die Aufzugverbindung ab dem Tiefgaragengeschoss. Der Bewohner soll möglichst keine Treppen steigen müssen. Sowohl der sofortige als auch der nachträgliche Einbau einer Fahrstuhlanlage ist eine Investition mit hohen einmaligen, aber auch mit laufenden Kosten.

Der Hauseigentümer investiert dann gerne in eine teure und moderne Aufzuganlage, wenn er diese Investition dauerhaft über eine adäquat hohe Kaltmiete der Wohnungen refinanzieren kann. Hier wird es dem Bewohner so angenehm und bequem wie möglich gemacht.

Umgekehrt wird die Investition in eine Fahrstuhlanlage möglichst minimiert, wenn ausschließlich die rechtliche Notwendigkeit dazu im Vordergrund steht. Das gilt vorwiegend für ein Nachrüsten in Mittel- und Altbauten.

Aufzug bis in die eigene Wohnung im Dachgeschoss

Ein ausgewiesener Luxus, kombiniert mit einem hohen Sicherheitsstandard, ist die Fahrstuhlverbindung in die eigene Wohnung im Dachgeschoss. Die Aufzuganlage ist in diesem Fall so konzipiert und programmiert, dass der betreffende Bewohner seine Dachgeschosswohnung oder sein Penthouse als frei stehende Wohneinheit auf dem Gebäudedach direkt aus dem Fahrstuhl heraus betritt; der führt sozusagen in die abgeschlossene Wohneinheit hinein.

Die Tiefgarage schließt sich automatisch, wenn das hineinfahrende Auto die Lichtschranke durchfahren hat. Der Kfz-Halter betritt in der Tiefgarage den Aufzug und fährt hinauf in seine Wohnung. Das kostet seinen Preis und ist auch in der heutigen Zeit kein alltägliches Objektangebot.

FahrstuhlGeschwindigkeitSonderfall

Fahrstuhl im Außenbereich auf halber Höhe

Eine weitere Alternative für die Aufzuganlage ist der nachträglich angebaute Fahrstuhl im Außenbereich, also an die Außenwand des betreffenden Wohnhauses. Das geschieht ausschließlich aus der baurechtlichen Notwendigkeit heraus, einen Fahrstuhl anbieten zu müssen. In solchen Fällen wird es auch aus Kostengründen goutiert, dass der Aufzug nur auf jeder halben Etage anhält.

Die Benutzer müssen, je nach Wohnungslage, über ein halbes Stockwerk hinweg die Treppen hinaufsteigen oder hinuntergehen. Eine Barrierefreiheit ist damit nicht verbunden, weil dem Benutzer von Rollstuhl oder Rollator so in keiner Weise geholfen ist. Diese Möglichkeit kann als eine erste Erleichterung gesehen werden, mehr nicht.

Minuspunkte des Außenfahrstuhls

  • hält nur auf halben Etagen
  • eher klein und begrenzt
  • einzelner Fahrstuhl und hoher Bedarf
  • oft keine eigene Firma bei Ausfall

Fahrstuhlbenutzer im Mehrfamilienhaus müssen oftmals Zeit und Geduld mitbringen, so wie an der Kasse im Supermarkt. Vergleichbar damit ist auch der Aufzug ein Nadelöhr auf dem Weg nach oben oder unten. Je mehr Personen ihn zur selben Zeit benutzen möchten, umso länger dauert die Benutzungszeit. Die generelle Geschwindigkeit wird vom Hersteller programmiert.

Sie kann nicht manuell durch die Aufzugbenutzer geändert, beispielsweise erhöht werden. Das Öffnen und Schließen des Fahrstuhlkorbes kostet einen Zeitaufwand, der von den Benutzern zwangsläufig verursacht wird. Der Sicherheitsstandard für Aufzüge in privaten Wohnhäusern ist auch deswegen so hoch wie beruhigend, weil im Störungsfall kein Notdienst vor Ort erreichbar ist. Wenn sich die Aufzugkabine nicht öffnen lässt, dann kann es durchaus ein bis zwei Stunden dauern, bis Hilfe kommt. Der Aufzug wird denkbar eng, und die Luft darin im wahrsten Sinne des Wortes knapp.