Wann ist ein Fahrstuhl im Haus zu laut?

Fahrstühle als Verursacher von störendem Lärm

Viele Fahrstuhl Nutzer kennen das quietschende Geräusch, wenn sich der Aufzug nach oben bewegt oder gar noch andere unerklärliche Geräusche von sich gibt. Befindet man sich in einem solchen lauten Aufzug, bekommt man es oft mit der Angst zu tun und freut sich, wenn sich die Türen wieder öffnen und man aussteigen kann.

Auch wenn die für das menschliche Ohr unangenehmen Geräusche meist bei Fahrstühlen älterer Baujahre auftreten, muss der Fahrstuhl Nutzer nicht gleich befürchten, dass die Aufzugs-Kabine abstürzt: Viele Fahrstühle haben zwar konstruktive Mängel, sind aber dennoch betriebssicher. Die Störgeräusche sind in der Kabine selbst, im Fahrstuhlschacht und in den angrenzenden Wohnräumen zu hören.

Deshalb empfiehlt es sich, bei Neubauten Aufzugsschacht und Maschinenraum so anzulegen, dass sie sich direkt neben Küche, Badezimmer und Abstellkammer befinden – Räume, in denen sich der Mieter nicht so häufig aufhält. Überlaute Fahrstühle und Aufzugsschächte sollten den modernen Schallschutz Richtlinien angepasst und ausreichend gedämmt werden, um eine Lärmbelästigung der Mieter zu vermeiden.

FahrstuhlLautstärkeUrsachen

Ursachen des Krachs

Störende Fahrstuhlgeräusche oder Krach aus dem Maschinenraum sind meist technisch bedingt. Hört man während der Aufzugs-Fahrt merkwürdige Geräusche, gibt es jedoch keinen Grund zur Panik: Moderne Aufzugs-Kabinen sind mit einer Fangvorrichtung ausgestattet, die die Kabine rechtzeitig abbremst.

Aus einem dubiosen Geräusch auf baldiges Steckenbleiben des Fahrstuhls zu schließen, wäre genauso falsch. Wer sich jedoch schon vorab beruhigen möchte, dem sei der Blick auf die im Fahrstuhl angebrachte TÜV Prüfplakette empfohlen. Sie ist Beweis dafür, dass der Aufzug einmal jährlich auf sein Fahrverhalten überprüft wird.

Regelmäßige Überprüfungen durch den TÜV sind Pflicht. Erkenntnissen hinsichtlich der Lärmbelästigung sollte schnellstens nachgegangen werden.

Bei diesen TÜV Kontrollen wird zugleich auch die Geräuschkulisse untersucht. Die meisten Geräusche entstehen beim Öffnen und Schließen der Kabinentür durch Federn und Schalter bei der Fahrstuhl-Fahrt und durch die Arbeit des Antriebs: Setzt sich der Aufzug in Gang, laufen Fahrkorb und Gegengewicht über eine Führungsschiene, die ebenfalls Störgeräusche verursachen kann.

Bei Aufzügen älterer Baujahre ist der Antrieb in einem separaten Maschinenraum verbaut. Handelt es sich jedoch um ein Modell jüngeren Datums, befindet sich der Motor unten im Schacht. Wie man sich unschwer denken kann, kommt es dann dort zu erheblicher Lärmbelästigung. Der vom Motor verursachte Krach ist nicht nur im Fahrkorb, sondern auch in den Wohnungen nebenan zu hören.

Die Fachhochschule Aachen fand in einer 2009 durchgeführten Untersuchung über den Schallschutz bei Liften heraus, dass die meisten Störgeräusche durch fehlerhaft ausgeführte Schacht-Konstruktionen – davon waren meist Seil-Fahrstühle betroffen – und falsch installierte Kabinen-Führungen (bei Seil und Hydraulik-Aufzügen) zustande kommen. Beide Mängel führen zum dauerhaften Überschreiten der zulässigen Grenzwerte.

Durch die Fehlkonstruktionen kommt es zu einer mangelhaften Entkoppelung der Aufzugs-Teile vom Schacht und zur ungebremsten Körperschall-Übertragung ins Gebäude. In der Nähe des Aufzugsantriebs und der Führungsschienen entstanden Schallbrücken, die den Schall noch zusätzlich verstärkten. Zwei Drittel der von der FH Aachen gemessenen Werte lagen über den VDI 2566/DIN 4109 Grenzwerten.

Laute Aufzugsgeräusche berechtigen zur Miet-Minderung

Laut Bauordnungen der Bundesländer müssen Neubauten mit mindestens 5 Etagen einen Fahrstuhl haben. Auch in Bestandsbauten werden heutzutage häufig Aufzüge eingebaut, um den Komfort der Mieter zu erhöhen und älteren Menschen das lästige Treppensteigen zu ersparen. Dennoch sind viele Aufzüge immer noch zu laut und stören die Mieter im Schlaf. Laut DIN 4109 und VDI Richtlinie 2566 darf die maximale Geräusch-Entwicklung in den an die Fahrstuhl-Anlage angrenzenden Wohn- und Schlafräumen maximal 30 Dezibel betragen.

In anderen Teilen des Gebäudes darf dieser Grenzwert bedenkenlos überschritten werden: Lärm-Messungen ergaben, dass Tür-Bewegungen bis zu 65 Dezibel laut sind. Ein vorbeifahrender Fahrkorb ist ein Meter vor der Schacht-Tür mit maximal 55 Dezibel hörbar. Im Maschinenraum kommt man sogar auf bis zu 75 dB.

Allerdings muss sich der Mieter glücklicherweise nicht alles gefallen lassen: Wird der zulässige Grenzwert von 30 Dezibel um 10 dB überschritten, darf er von seinem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen, da es sich dann um einen „erheblichen Mangel der Mietsache“ handelt (AG Wiesbaden vom 19.01.2006, AZ: 93 C 2004/05).

Je nach Grad der Lärmbelästigung muss der Vermieter Maßnahmen ergreifen oder mit einer Mietminderung rechnen.

Die Rechtsprechung bezieht sich in ihren Urteilen meist auf die lauten Fahrgeräusche, die bei der Anfahrt und dem Abbremsen der Kabine zu hören sind. Hört der Mieter in der neben dem Schacht befindlichen Wohnung störendes Bremsen-Quietschen, kann er seine Miete um 10 Prozent mindern (LG Berlin vom 11.11.2010, AZ: 67 S 241/08). Handelt es sich allerdings nur um gelegentlich auftretende Lärmbelästigungen, muss der Bewohner sie hinnehmen.

Wer unter häufigem Krach leidet, gibt am besten ein Lärm-Gutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag und erstellt noch zusätzlich ein Lärm-Protokoll: In dieser Liste notiert er die Häufigkeit der Aufzugs-Nutzung und die Stunden, während derer der Lift hauptsächlich in Betrieb ist. Oft halten Gerichte eine Mietminderung von 10 bis 20 Prozent für angemessen, wenn der Mieter häufig und dauerhaft in seiner Nachtruhe gestört wird.

Der entnervte Wohnungsinhaber sollte jedoch beachten, dass für den Schallschutz bei Aufzugs-Anlagen unterschiedliche Regelungen gültig sind: Für Altbauten gilt die bei der Errichtung des Gebäudes gebräuchliche DIN Norm. Neubauten und umfassend sanierte Häuser fallen unter die Regelungen der DIN 4109 in ihrer Fassung von 1989.

Mieter, die unter Aufzugs-Krach leiden, sollten zuerst ihren Vermieter auf diesen Umstand hinweisen und ihn bitten, den Mangel zu beseitigen. Wer nicht weiß, wie er das am besten machen kann, sollte sich Hilfe beim Mieter-Verein oder einem Fachanwalt holen. Erst wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, sollte er dem Vermieter mitteilen, dass er eine Mietminderung anstrebt. Da der Vermieter als Hauseigentümer zugleich auch für den ordnungsgemäßen Zustand der Aufzugsanlage verantwortlich ist, muss er die Ursache der Lärmbelästigung beseitigen.

FahrstuhlLautstärkeIsolierung

Schallisolierung von Aufzugsanlagen

Schon mit wenigen, leicht durchführbaren Maßnahmen lässt sich der Schallschutz bei Fahrstühlen optimieren. Verwendet wird dabei brandsicherer Schaumstoff: Seine Poren schlucken die von den Fahrstuhl-Komponenten ausgehenden Schallwellen auf höchst effiziente Weise. Die Schaumstoffplatten sind so einfach zu verlegen, dass man oft sogar auf den Handwerker verzichten kann.

Bei Fahrstuhl-Anlagen, in denen sich der Motor an der Seite des Schachtbodens befindet, kommt es innerhalb der Aufzugskabine zu hoher Lärmbelästigung. Die zur Dämmung eingesetzten Materialien (Schall-Absorber) sind ausgesprochen leicht, haben keinen Einfluss auf die Statik der Kabine und werden unproblematisch in den Hohlräumen hinter der Kabinen-Verkleidung verbaut.

Alle Stellen, an denen man dem Lärm entgegentreten kann, sollte auch eine Schallmaßnahme in Erwägung gezogen werden.

Befindet sich der Antrieb in einem Maschinenraum, muss man dessen Innenwände und Decke komplett mit Schall-Absorbern verkleiden. Dabei werden die selbstklebenden Dämmplatten nach dem Abziehen der Schutzfolie einfach auf den zuvor gereinigten Untergrund gedrückt. Allerdings dürfen bei der Montage der Platten keine Ritzen entstehen: Sie wirken als Schall-Brücken und verstärken den Krach noch zusätzlich.

Wer keine Dämmplatten verwenden möchte, kann auch Montagekassetten kaufen und sie mit Schwingungsdübeln an Decke und Wänden anbringen. Ausgesprochen praktisch: Es kommt zum Gegen-Schwing-Effekt, der die Dämm-Wirkung der Schall-Absorber noch zusätzlich erhöht.

Auch der Aufzugsschacht kann innen mit selbstklebenden Absorber-Matten verkleidet werden. Bei sehr großer Lärmbelästigung durch den Fahrstuhl-Motor empfehlen Experten, auch die angrenzenden Wohnungen zu dämmen.