Im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist der Vermieter in der Regel in der wirtschaftlich stärkeren Position. Entsprechend verhält es sich bei Rechtsstreitigkeiten oft so, dass der Mieter nachgibt, weil er die hohen Kosten einer anwaltlichen Vertretung fürchtet. Da in größeren Städten dieses Problem in erhöhter Form auftritt, gibt es dort regelmäßig Vereinigungen von Mietern, die sich gemeinsam gegen überzogene Ansprüche von Vermietern zur Wehr setzen. Diese Mietervereine tragen unterschiedliche Namen. Eine der klassischen Bezeichnungen ist der MIeterschutzbund.
Die Struktur der Mieterschutzbünde
Da die verschiedenen Vereinigungen die gleichen Ziele verfolgen, sind sie meist untereinander vernetzt. Die verschiedenen Vereinigungen fassen sich in der Regel zu einem Landesverband zusammen welcher seinerseits im Deutschen Mieterbund als Dachverband organisiert ist. Während der Schwerpunkt der Arbeit der einzelnen Vereine in der konkreten Beratung und Betreuung der Mitglieder liegt, konzentriert sich die Arbeit der Landesverbände und vor allem des Deutschen Mieterbundes auf den politischen Bereich. Neben einer Mitwirkung bei gesetzgeberischen Vorhaben spielt dabei auch städtebauliche Themen eine zentrale Rolle. Bundesweit vertritt der Deutsche Mieterbund gut drei Millionen Mitglieder in fünfzehn Landesverbänden und ist auf internationaler Ebene der „International Union of Tenants“ angeschlossen.
Der Mieterschutz vor Ort
Zentrale Aufgabe der Mieterschutzbünde vor Ort ist die Beratung von Mietern in Rechtsfragen. Die Streitpunkte im Rahmen eines Mietverhältnisses können unterschiedlichster Natur sein. Dabei kann es um einen zu hohen Lärmpegel gehen, von dem sich der Vermieter gestört fühlt oder um nicht nachvollziehbare Posten in der Nebenkostenabrechnung am Anfang des Folgejahres. Einen weiteren Fall bilden Mängel der Mietsache. Wenn Fenster nicht mehr richtig schließen und sich dadurch die Heizkosten erhöhen oder die Durchlauferhitzer im Bad nicht mehr funktioniert, sind dies Dinge, die eine Kürzung der Miete rechtfertigen können. Allerdings stellt sich dann die Frage, in welcher Höhe eine solche Kürzung von den Gerichten akzeptiert wird. Hier kommt der Mieterschutzbund ins Spiel. Dessen Experten sind auf das Mietrecht in Deutschland spezialisiert und können entsprechend darlegen, wie viel Prozent der Kalt- oder Warmmiete in welchem Fall von der monatlichen Zahlung in Abzug gebracht werden darf. Die an den Mieterschutzbund zu entrichtende Gebühr für die Mitgliedschaft zahlt sich in der Regel bereits hier aus, weil auch ein einfaches Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt spürbare Kosten nach sich ziehen kann, wenn dieser sich etwa bei einer Nebenkostenabrechnung intensiv und langwierig in die Materie einarbeiten muss.
Vertretung in Mietstreitigkeiten
Nicht immer aber lassen sich Probleme durch ein Gespräch mit dem Vermieter über die Rechtslage lösen. In diesen Fällen wird eine rechtliche Vertretung benötigt. Für den außergerichtlichen Bereich nimmt diese in der Regel der Mieterschutzbund selber vor und richtet in Vertretung des Mieters entsprechende Schreiben an den Vermieter. Häufig hält dieser dann wiederum Rücksprache mit seinem eigenen Anwalt oder dem Eigentümerverband Haus und Grund, um seinerseits die Rechtslage abklopfen zu lassen. Dabei kann es passieren, dass beide Seiten im Recht sein könnten. Dies etwa dann der Fall, wenn es sich um Schimmelbildung in einer Wohnung handelt. Diese kann entweder auf bauliche Mängel oder aber auch auf ein unzureichendes Heizen und Lüften zurückzuführen sein. Kommt es in einem solchen Fall zur Klage, kann ein vom Gericht bestellter Gutachter die Ursachen überprüfen. An diesem Punkt endet die rechtliche Vertretung durch den Mieterschutzbund und es wird ein Rechtsanwalt benötigt. Aus genau diesem Grund bieten viele Mietervereine ihren Mitgliedern die Möglichkeit, über den Mieterverein eine günstige Rechtsschutzversicherung speziell für Mietsachen abzuschließen.
Wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist
Wie aber sieht die Arbeit des Mieterschutzbundes praktisch aus? Nehmen wir Herrn Meier, ein Taxifahrer (50), der mit Frau und Tochter eine Vier-Zimmer-Wohnung in einer Großstadt bewohnt. Wie jedes Jahr erhält er seine Nebenkostenabrechnung. Beim Vergleich der Rechnung mit derjenigen aus dem Vorjahr fällt ihm auf, dass sich seine Beteiligung an verschiedenen umgelegten Kosten für das gesamte Gebäude entscheidend erhöht hat. Neben gestiegenen Energiekosten ist vor allem ein veränderter Verteilerschlüssel der Grund für die Mehrkosten. Auf Rückfrage teilt der Vermieter lediglich lapidar mit, dass er eine Neuberechnung der Umlage vorgenommen hat. Da Herr Meier Mitglied im Mieterschutzbund ist, vereinbart er einen Beratungstermin. Zu diesem bringt er den Mietvertrag mit. Der Mitarbeiter des Mieterschutzbundes, Herr Klein, findet im Vertrag eine Klausel, die es dem Vermieter erlaubt, den Verteilerschlüssel einseitig zu ändern. Im Rahmen des neuen Schlüssels ist die Berechnung korrekt.
Als Herr Meier schon seine Papiere einstecken will, fährt Herr Klein fort, dass der Vermieter zwar das vertragliche Recht zur Änderung des Schlüssels habe, es für die Änderung aber einen sachlichen Grund geben müsse. Dieser sei Herrn Meier bisher nicht mitgeteilt worden. Im Namen von Herrn Meier richtet Her Klein daher nach Abschluss des Gesprächs ein Schreiben an den Vermieter, um die sachliche Begründung für die Änderung zu erfahren. Je nach Antwort übernimmt Herr Klein, sofern keine rechtlich haltbare Begründung erfolgt, auch den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung, weil diese dann auf falscher Grundlage berechnet wurde. Sofern die Sache zu Gericht gehen sollte, erhält Herr Meier außerdem Empfehlungen im Hinblick auf geeignete Anwälte. Häufig genug scheuen aber auch Vermieter das Kostenrisiko eines Prozesses und sind nach einem rechtlich fundierten Schreiben des Mieterschutzbundes deutlich kompromissbereiter.
Eine gute Absicherung für Mieter
Risikoversicherungen werden in der Hoffnung abgeschlossen, dass es zu keinem Fall der persönlichen Haftung oder zur Berufsunfähigkeit kommt. In ähnlicher Weise ist die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzbund zu sehen. Diese sollte möglichst frühzeitig beantragt werden. Zumindest dann, wenn auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung über den Mieterschutzbund geplant ist. Der Grund ist folgender: Die Beratung durch den Mieterschutzbund selbst erfolgt in der Regel unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft schon lange besteht oder man gerade erst in den Mieterverein eingetreten ist. Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es dagegen so gut wie immer eine Karenzzeit unmittelbar nach Abschluss des Vertrages, in welcher die Versicherung noch nicht in Anspruch genommen werden kann. Häufig beträgt diese Frist drei Monate. Soll die Mitgliedschaft mit einer Rechtsschutzversicherung über den Verein kombiniert werden, macht eine umgehende Beantragung der Mitgliedschaft Sinn.