Nach dem Einbau des Schlosses kommt ein Schlüsseldienst dann zum Einsatz, wenn ein Schlüssel verloren oder gestohlen wurde. In diesen Fällen muss zunächst die Tür geöffnet werden. Ob es zum Austausch des Schließsystems kommt, hängt davon ab, ob eine Gefahr für die Gemeinschaft oder den Eigentümer besteht.
Der Verlust eines Schlüssels muss gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 14 der Hausgemeinschaft bzw. dem Eigentümer des Mietobjekts gemeldet werden. Werden diese Parteien nicht informiert, kann die betreffende Person von diesen Parteien zu Schadensersatz aufgefordert werden. Eine Absprache mit der Hausgemeinschaft und dem Eigentümer der Mietwohnung über den genauen Sachverhalt ist ratsam. Besonders in Fällen, in denen der Schlüssel nicht zur Schließanlage zugeordnet werden kann, ist ein Austausch des Schließsystems oft nicht notwendig.
Schlüsselverlust und Ersatz
Werden verlorene oder nicht mehr funktionstüchtige Schlüssel nachgemacht, ist der Schlüsseldienst der erste Ansprechpartner. Handelt es sich beim Türschloss um ein modernes Schließsystem, ist meist nur der Verantwortliche für das Sicherheitssystem berechtigt, eine Kopie zu erstellen. In Mietobjekten muss daher meist der Vermieter oder Hausmeister informiert werden. Dieser wendet sich mit den vorhandenen Unterlagen zum Schließsystem an den Schlüsseldienst. Alternativ kann sich der Mieter mit einem vom Vermieter überlassenen Sicherungsschein direkt an den Schlüsseldienst wenden. Die Kosten für das Duplikat trägt der Mieter.
Achtung: Ist der Schlüssel eindeutig der zugehörigen Adresse zuzuordnen, ist ein Duplikat des Schlüssels nicht ratsam. Vermieter verlangen in diesem Fall meist den Austausch des kompletten Schließsystems.
Schlüsselverlust bei Zentralschließanlagen
Eine moderne Schließanlage setzt sich aus verschiedenen Schließzylindern zusammen, zu denen miteinander in Bezug stehende Schlüsselprofile gehören. Zentralschließanlagen sind meist in Mietshäusern mit mehreren Wohneinheiten zu finden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sowohl die Haustür als auch die Wohnungstür mit dem gleichen Schlüssel geschlossen werden. Dabei passen alle Schlüssel in die Haustür, aber nur der eigene in die Wohnungstür.
Bei Verlust des Schlüssels für Schließanlagen ist meist der Austausch der kompletten Schließanlage notwendig. Ist der Schlüssel eindeutig dem Wohnobjekt zuzuordnen, hat der Eigentümer das Recht auf Schadensersatzleistung des Mieters. Dieses ist aber nur begründet, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wird.
Werden bei Beendigung eines Mietverhältnisses nicht die überlassene Anzahl an Schlüsseln für eine zentrale Schließanlage an den Vermieter zurückgegeben, besteht ein Interesse der Gemeinschaft auf Austausch der Schließanlage. Die Kosten werden dem ausziehenden Mieter in Rechnung gestellt.
Tipp: In der privaten Haftpflichtversicherung ist die Versicherung bei Schlüsselverlust eine zusätzlich abzuschließende Leistung. Es können sowohl private als auch dienstliche Schlüssel darüber versichert werden.
Der richtige Schlüsseldienst
Ein telefonisch eingeholter Preisvergleich verschiedener Anbieter ist ratsam. Beim Telefonat mit dem ausgewählten Schlüsseldienst sollte die genaue Sachlage der Türnotöffnung geschildert werden. Dazu zählt die Art des Schlosses und ob die Tür verschlossen wurde oder lediglich ins Schloss gefallen ist. Es sollte bereits beim Telefonat geklärt werden, dass die Tür nur geöffnet und nicht das Schließsystem ausgetauscht werden soll.
Telefonisch sollte bereits erfragt werden, welchen Anfahrtsweg der Monteur hat und ob zusätzlich Fahrtkosten erhoben werden. Alle Preise sollten zusätzlich mit dem Monteur vor Ort geklärt werden, bevor das Schloss geöffnet wird. Eine Rechnung dient als Grundlage für eventuelle Rückforderungen, die an den Schlüsseldienst gestellt werden können. Diese sollte detaillierte Angaben zum Einsatz und den durchgeführten Tätigkeiten des Monteurs enthalten. Die meisten Hausratversicherung decken diese haushaltsnahe Notdienstleistung und können bei der Versicherung eingereicht werden.
Tipp: Die entstandenen Kosten einer Türnotöffnung können anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen die Kosten für die Dienstleistung. Nicht übernommen werden Materialkosten.
Nötigungen von Seiten des Schlüsseldienstes weisen auf einen unseriösen Anbieter hin. So kann dieser nicht damit drohen, die Tür wieder zu verschließen, wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht sofort bezahlt. Das Hinzuziehen der Polizei ist in diesen Fällen ratsam.
Tipp: Ist die Tür nur ins Schloss gefallen und ist nicht verschlossen, öffnen seriöse Schlüsseldienste diese in wenigen Handgriffen mit einem Draht.
Kosten eines Schlüsseldienstes
Ist die Öffnung der Tür durch einen Schlüsseldienst werktags zu normalen Öffnungszeiten der Firma nötig, muss mit einem Betrag von ca. 80,00 € bis 100,00 € gerechnet werden. Die unterschiedlichen Preise entstehen aus den verschiedenen Regionen und den jeweiligen Anfahrtskosten des Monteurs. Wird der Schlüsseldienst nachts, an Feier- oder Sonntagen gerufen, fallen die Kosten mit ca. 90,00 € bis 150,00 € entsprechend höher aus.