Als Spiegelglas, Einwegspiegel oder Spionglas bezeichnet man ein ISO genormtes Spezialglas, das nur einseitig durchsichtig ist. Ein solches halbdurchlässiges Glas ist von der anderen Seite verspiegelt, wie es der Name schon andeutet. Als Fensterglas verwendet, sorgt es dafür, dass die im Raum befindlichen Personen wie durch eine getönte Scheibe nach draußen schauen, aber von außerhalb des Hauses nicht beobachtet werden können.
Aufbau, Herstellung und Funktionsweise von Spiegelglas
Einseitig durchlässiges Fensterglas wird im Magnetron-Sputter-Verfahren hergestellt. Dazu wird normales Float-Glas (Flachglas) mithilfe der Vakuum-Kathoden-Verstäubung mit einer dünnen Metalloxid-Schicht – meist Silber oder Aluminium – überzogen und mit einem farblosen Lack versiegelt, der Licht durchlässt.
Bei normalem Spiegelglas ist dieser Lack schwarz. Da die Metallschicht dünner als bei einem herkömmlichen Spiegel ist, lässt sie je nach Art, Stärke und Zusammensetzung der Beschichtung Licht in unterschiedlicher Intensität durch.
Generell gilt für Spiegel-Verglasungen: Die von außen einfallenden Lichtstrahlen werden in einem anderen Verhältnis geteilt, als es bei normalem Fensterglas der Fall ist. Je höher die Licht-Transmission ist, desto schwächer ist der Spiegel-Effekt.
Die Lichtstärken zwischen den beiden Bereichen sollten sich möglichst im Verhältnis 5:1 unterscheiden. Damit Spiegelglas optimal funktioniert, muss die von der Spiegelseite kommende Lichtintensität wesentlich höher sein als die auf der Rückseite des Spiegels (im Innenraum) befindliche.
Kehren sich die Lichtverhältnisse gegen Abend um, verschwindet auch der Spiegeleffekt. Beleuchtete Innenräume sind dann von außen gut einzusehen. Spiegelglas ist vielseitig verwendbar und wird als Einzelglas meist in Stärken von 3 bis 12 mm produziert.
Spezial-Anfertigungen
- einseitig verspiegelt: 30 % bis 40%
- besonders niedrige Transparenz 52%
- bei 20% Transmissionsgrad: 35%
Die von den Spiegelglas-Herstellern am häufigsten angebotenen Licht-Transmissionsgrade sind 1, 12 und 20 %. Als Spezial-Anfertigung gilt einseitig verspiegeltes Glas, das 30 oder 40 % Licht durchlässt. Beim niedrigsten Transparenz-Grad werden 52 % des einfallenden Tageslichts von der Spiegelfläche reflektiert, bei einem Transmissionsgrad von 20 % sind es auf der Schichtseite lediglich 35 %.
Da Spezial-Fensterglas dieser Art Sonnenlicht reflektiert, hält es auch die gefährlichen, Hautkrebs verursachenden UV-Strahlen von den Bewohnern des spiegelverglasten Hauses fern. Fast hundertprozentigen Schutz vor dieser gesundheitsschädigenden Strahlung bieten 1 %-Verglasungen. Bei 12 und 20 % sind es schon 8 % UV-Strahlen, die durch die Scheibe eindringen können.
Im Sommer bietet Spiegelglas einen guten Schutz vor Blendung und verhindert zu starkes Aufheizen der Innenräume durch die starke Sonneneinstrahlung. Allerdings ist man gezwungen, auch tagsüber Licht einzuschalten, weil die Scheiben stark abdunkeln. In der kälteren Jahreszeit muss man stärker heizen als mit normaler Fensterverglasung, da spiegelverglaste Fenster einen niedrigeren g-Wert haben.
Wo Spiegelglas eingesetzt wird
Einseitig verspiegeltes Glas wird immer häufiger bei Fassaden-Verglasungen verwendet. Es sind insbesondere öffentliche Verwaltungen und Bürohäuser, die auf diese Weise ihren Mitarbeitern Sichtschutz bieten. Außerdem werden Krankenhäuser, Anstalten und Gefängnisse derart verglast.
Spezielle Spiegelglas Einsatzgebiete sind auch die Automobilherstellung (von außen undurchsichtige Autoscheiben), Supermärkte, Kaufhäuser und Polizei (Spionglas, durch das man Kunden, die eigenen Mitarbeiter und Tatverdächtige beobachten kann).
Sogar in Feuchträumen (Schwimmbädern) kann man es anbringen. Allerdings sollte man in diesem Fall die Schichtseite nicht zur Nass-Zone hin verbauen. Manche Eigenheim-Besitzer lassen Fenster und Türen aus diesem Spezialglas fertigen.
Da einseitig durchsichtiges Glas zudem dekorativ aussieht, verwendet man es inzwischen auch zur Abdeckung von Info-Displays in Einkaufszonen und von Fernsehern: Ist das Display abgeschaltet, sieht man nur die Spiegelfläche des Glases mit 20 % Licht-Transmission.
Neben seinen Eigenschaften hinsichtlich des Sicht- und UV-Schutzes, kann das Spiegelglas auch optischen Zwecken dienen.
Zusammen mit farbigem Flachglas verwendet, dient es der künstlerischen Gestaltung von Flächen (Spiel von Licht, Farbe und Raum). Da Spiegelglas auch mit Verbund-, Isolier- und Sicherheitsglas kombinierbar ist, lässt sich sein potenzieller Einsatzbereich dementsprechend erweitern.
Verbindet man beispielsweise zwei Spiegelglas-Scheiben mit einer transparenten, zweiseitig beschichteten Klebefolie, hat man ein Verbundglas, bei dem die Spezialbeschichtung von zwei Seiten geschützt ist und das ein Sicherheitsglas ist. Außerdem erhöht man auf diese Weise den Licht-Transmissionsgrad auf 10 bis 15 Prozent.
Da Spiegelglas verglichen mit normalem einfachem Fensterglas ziemlich teuer ist – ein Quadratmeter kostet etwa 200 Euro – sollte man sich seine Anschaffung gut überlegen. Wer nicht so viel Geld ausgeben, aber einen ähnlich schützenden Effekt erzielen möchte, kann sich auch mit Spiegelglas-Folie aus dem Baumarkt eindecken.
Sie kostet zwischen 20 und 30 Euro pro m², dunkelt den Raum nur leicht ab und lässt sich später sogar wieder entfernen. Es gibt sie für innen und außen zusammen mit einem Spezialkleber oder selbstklebend. Wählen kann man zwischen den Spiegel-Tönungen Silber, Bronze, Blau und Grün. Wer sich eine solche Folie kauft, sollte jedoch nicht vergessen, dass sich auch bei ihr mit Einbruch der Dämmerung der Sichtschutz-Effekt umkehrt.
Spiegelglas zur Überwachung
Ein spezieller, von vielen Menschen zu Recht als bedenklich empfundener Einsatzbereich von Spiegelglas ist der Security-Bereich. So gibt es beispielsweise in der Kassenzone von Discountern sowie von Fast-Food-Ketten Spiegelglas-Flächen, die von der Kundschaft oft nicht als solche erkannt werden.
Außerdem sind die Räume der Filialleiter mit Spiegelglas verkleidet. Auf diese Weise sollen die Verluste aus Ladendiebstahl minimiert und die Sicherheit der Mitarbeiter im Kassenbereich erhöht werden. Auch in Kaufhäusern gibt es derartige Überwachungsspiegel.
Sie sind oft in den Umkleidekabinen angebracht. Hinter ihnen sitzt meist – vom Kunden unbemerkt – ein Detektiv, der genau erkennen kann, ob der Kunde die Ware unter seiner Kleidung oder in der Tasche versteckt. Da die Überwachten oft nicht einmal wissen, dass man sie ausspioniert, hat die Überwachungsaktion keine rechtlichen Konsequenzen für die Geschäftseigentümer.
Nach Ansicht von Juristen handelt es sich dabei allerdings um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Intimität nicht mehr gewahrt ist – was die Umkleidekabinen ja eigentlich garantieren sollen.
Eine Handhabe gegen heimliche Überwachung ist schwierig, die Fälle müssten nachweisbar und nachprüfbar sein. Inhaber rechtfertigen ihr Handeln oft mit dem Sicherheitsbedürfnis ihrer Unternehmen.
Problematisch ist auch, dass viele Inhaber das Vorhandensein von Detektiven oder Videokameras hinter den Spionspiegeln leugnen oder – falls man es ihnen nachweisen kann – bagatellisieren, indem sie es als „erklärbaren Einzelfall“ darstellen.
Als Kunde kann man dagegen rechtlich nichts tun, da sich jeder Geschäftsinhaber gegen Diebstahl schützen darf. Wer damit nicht leben kann, sollte besser den betreffenden Laden nicht mehr aufsuchen. Oder vor Ort überprüfen, ob sich hinter dem Spiegel der Umkleidekabine ein Detektiv befindet.
Dazu richtet man den Strahl einer starken Taschenlampe einfach auf das Spiegelglas. Ist dahinter jemand, so wird er sofort sichtbar. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man das Geschäft verlässt oder nicht.