Photovoltaik: Einspeisung und Eigennutzung

Unabhängigkeit durch Eigennutzung von selbst erzeugten Stroms

Der private Betreiber verfolgt mehrere Ziele mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach seines Eigenheims. Er beteiligt sich ganz allgemein an dem Bestreben der Gesellschaft, dass der Anteil von Ökostrom an der gesamten Strommenge kontinuierlich steigt.

Diese Bemühungen werden seit Jahren von der Bundesregierung direkt und mittelbar unterstützt. Ein anderer Aspekt ist die weitgehende Unabhängigkeit von den Energieversorgern und vom Strommarkt als solchem. Grundsätzlich gilt, dass alles, was selbst erzeugt und genutzt wird, nicht gekauft zu werden braucht.

Das ist, auch bei anderen Produkten und Dienstleistungen, deutlich preisgünstiger, weil die Handelsstufe des Verkäufers mit dessen Produktionskosten und Gewinn entfällt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Arbeitspreis für Strom, also der Preis je Kilowattstunde, kurz KW/h, laufend steigt.

Bildlich gesprochen wird immer eine der zahlreichen Kostenarten erhöht, aus denen sich der KW/h-Preis zusammensetzt. Diese Unwägbarkeiten entfallen für den Photovoltaik-Anlagenbetreiber, wenn er Strom nicht mehr kaufen muss, sondern sein eigenes Produkt auch selbst nutzen kann.

PhotovoltaikEinspeisungSelbstnutzung

Einspeisung nach wie vor mit staatlicher Förderung

An der Systematik einer staatlichen Förderung bei der Einspeisung von selbst erzeugtem Strom in das öffentliche Stromnetz hat sich, bis auf die Höhe der Vergütung, nichts geändert. Die Einspeisevergütung je KW/h wird von der Bundesregierung regelmäßig reduziert. Das ist eine Reaktion aus der marktwirtschaftlichen Situation heraus, dass das Angebot an Ökostrom steigt.

Die Einspeisevergütung je KW/h sinkt in den ersten Monaten des Jahres 2015 für eine Photovoltaik-Anlage bis zu zehn KW/p von 12,56 auf 12,50 Cent je KW/h, und bis Mitte des Jahres auf voraussichtlich 12,40 Cent. Der Betreiber möchte in jeder Hinsicht den bestmöglichen finanziellen Erfolg mit seiner Anlage erzielen.

Das ist sowohl in diesen Wochen und Monaten als auch zukünftig ein gekonnter Mix aus Eigenverbrauch und Einspeisung, also Verkauf an den Energieversorger. Auch die Solarförderung für den eigenen Verbrauch wird von der Bundesregierung laufend angepasst, sprich zulasten der Stromerzeuger geändert. Wenngleich es nicht gerne ausgesprochen und gehört wird, so ist der private Anlagenbetreiber doch mehr und mehr ein Unternehmer in eigener Sache.

Er sollte sich deswegen auch steuerlich beraten lassen, weil sämtliche Einnahmen und Kosten aus und mit der Photovoltaik-Anlage letztendlich in seine Einkommensteuererklärung einfließen. Dazu zählt auch der selbst verbrauchte Strom, der steuerlich wie eine Entnahme aus dem eigenen Betriebsvermögen, sprich aus der eigenen Produktion, gewertet wird.

Einnahmeüberschussrechnung zur Gewinnermittlung

Der private Anlagenbetreiber sollte sich als Einzelunternehmer betrachten und bei der Gemeinde seines Wohnsitzes ein steuerpflichtiges Gewerbe anmelden. Das ist in einer halben Stunde erledigt und kostet die einmalige Gebühr von zwanzig bis dreißig Euro. Beim örtlich zuständigen Betriebsfinanzamt wird der Hauseigentümer mit seiner Selbstständigkeit steuerlich erfasst.

Gewerbe anmelden

  • einmalige Zahlung 20 bis 30 Euro
  • beim örtlichen Betriebsfinanzamt erfasst
  • Kleinunternehmerstatus
  • Umsatzsteuerpflicht und damit auch das Recht Mehrwehrt- steuer und Investitionen steuerlich abzusetzen
  • Erfolg: mit Gewerbeanmeldung zahlt der Betreiber 20% weniger

Bei einem Verzicht auf die Regelung nach § 19 UStG als Kleinunternehmer entsteht automatisch eine Umsatzsteuerpflicht. Für den Anlagenbetreiber ist das von Vorteil, weil er die gezahlte Mehrwertsteuer für die Investition sowie für den Anlagenbetrieb erstattet bekommt. Er zahlt de facto knapp zwanzig Prozent weniger, als wenn er seinen Anlagenbetrieb nicht als Gewerbe angemeldet hätte.

Die erhaltene Umsatzsteuer für den eingespeisten Strom muss abgeführt werden, ebenso wie der rechnerische Umsatzsteueranteil an der selbst genutzten Strommenge. Über eine mögliche Gewerbesteuerpflicht braucht sich der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage bis zu zehn KW/p keine Gedanken zu machen. Die Grenze der jährlichen Einnahmen von 24.500 Euro wird sicherlich nicht erreicht. Mit einer normalen Excel-Tabelle und einem separaten Girokonto als dem sogenannten Firmenkonto wird die Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich erfasst.

Hier werden alle Einnahmen und Ausgaben des Anlagenbetriebes verbucht. Zum Jahresende korrespondieren der Kontostand und der Saldo in der Excel-Tabelle als Einnahmeüberschussrechnung. Die weist mit dem Habensaldo einen Überschuss, mit dem Sollsaldo einen Fehlbetrag aus. Dieses Ergebnis wird in die Anlage EÜR für die Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes, und in die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum Mantelbogen der Einkommensteuererklärung übernommen.

PhotovoltaikEinspeisungGewerbe

Eigenverbrauch und Einspeisung über Energieversorger abrechnen

Die Photovoltaik-Anlage ist in ihrer Gesamtheit so konzipiert, dass beide Varianten sowohl technisch als auch abrechnungsmäßig möglich sind. Stromerzeugung und Eigenverbrauch korrespondieren nicht immer eins zu eins miteinander. Der Ausgleich wird automatisch durch die Stromversorgung gewährleistet.

Reicht die Eigenproduktion nicht aus, wird der Strom gemäß Sondervertrag mit dem Energieversorger hinzugekauft. Umgekehrt erübrigt sich der Zukauf, wenn über die Solaranlage auf dem Gebäudedach genügend Strom erzeugt wird. Der Anlagenbetreiber erhält vom Energieversorger als seinem Vertragspartner eine zweigeteilte Abrechnung. Einerseits wird der eingespeiste Strom gutgeschrieben, andererseits der selbst verbrauchte Strom berechnet.

Rechnung und Gutschrift weisen jeweils Nettobeträge, die darauf entfallende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die sich daraus ergebenden Bruttobeträge aus. Der Hauseigentümer rechnet netto, also ohne die Umsatz-/Mehrwertsteuer. Anhand einiger Modellberechnungen sollte er sich zum Jahresbeginn von seinem Steuerberater ausrechnen lassen, bei welchem prozentualen Anteil von Einspeisung und Selbstnutzung er, wie es genannt wird, finanziell am besten abschneidet.

Dabei ist seine gesamtwirtschaftliche Situation mit allen steuerpflichtigen Einnahmen, Ausgaben, Vorsorgeaufwand und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu bewerten. Das kann der Steuerberater mit seinen Rechenprogrammen für die unterschiedlichen Steuerarten sehr genau ermitteln. Erfahrungsgemäß sollte der Eigenverbrauch etwa dreißig bis vierzig Prozent der erzeugten Strommenge betragen, sodass der restliche Anteil eingespeist, also verkauft wird.

PhotovoltaikEinspeisungUnabhngigkeit

Unverkennbarer Trend hin zur Selbstnutzung

Mit der Unabhängigkeit von einer Preisgestaltung der Energieversorger einerseits und der Steigerung des Anteils von Ökostrom an der gesamten Strommenge andererseits treffen sich die Interessen von Anlagenbetreiber und Bundesregierung. Eine zukünftige staatliche Abgabe auf selbst verbrauchten Strom wird keinesfalls so hoch sein wie der Kaufpreis je KW/h auf dem freien Strommarkt.

Der umweltbewusste Anlagenbetreiber wird bei seinem Energieversorger ebenfalls Ökostrom hinzukaufen. Unter Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Vorteile sowie aller Abschreibungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer ist die Photovoltaik-Anlage nach wie vor eine im wahrsten Sinne des Wortes rentable Investition.

Der Ertrag aus eigener Stromerzeugung lässt sich dauerhaft durch leistungsfähigere Module auf derselben Dachfläche deutlich erhöhen. Damit reduziert sich das Hinzukaufen beim Energieversorger auf ein absolut notwendiges Minimum. Die Finanzierung der Photovoltaik-Anlage ist spätestens nach eineinhalb Jahrzehnten abgeschlossen.

Laufende Ausgaben für Pflege, Wartung sowie Unterhaltung sind marginal. Der selbsterzeugte Strom kostet buchstäblich nichts, und die eingesparten Ausgaben für den nicht notwendigen Stromkauf beim Energieversorger wirken sich wie Einnahmen aus. Das Geld dafür bleibt auf dem Konto beziehungsweise im Portemonnaie.

Im weiteren Sinne ist auch die Photovoltaik-Anlage mit der Eigennutzung des benötigten Stroms ein Standbein zur Altersvorsorge, ebenso wie das bezahlte Eigenheim selbst. Leben und Wohnen darin werden immer preisgünstiger.