Sicherung des Eigentums an der Türschwelle
Die Eigentumswohnung ist in Deutschland das Eigentumsrecht an einer Wohnung. Die ist ihrerseits ein abgeschlossener Wohnraum in einem Mehrfamilienhaus. Für den Besucher beziehungsweise für den äußeren Betrachter ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, ob es sich um eine Miet- oder um eine Eigentumswohnung handelt. Wohnungseigentum wird durch die Grundbucheintragung begründet.
Das dort eingetragene Eigentumsrecht gliedert sich in die drei Bereiche: Sondereigentum für die Wohnung, Gemeinschaftseigentum als Miteigentumsanteil an dem Grundstück sowie in das Recht auf Mitgliedschaft in der Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer.
Eigentum verpflichtet! Diese Redensart macht sich der Wohnungseigentümer gerne zu eigen, denn es geht ja im wahrsten Sinne des Wortes um sein Eigentum.
Dafür bezahlt er anstelle der monatlichen Miete die Zinsen und Tilgung an den Darlehensgeber. Eine ebenso wichtige wie gute Sicherung des Wohnungseigentums beginnt an der Wohnungstür.
Sie ist die Eingangstür, die in die Eigentumswohnung hineinführt. Vor dieser Tür befindet sich in jeder Wohnetage der Hausflur. Er wird als Gemeinschaftsfläche genutzt und ist insofern mehr oder weniger auch für die Öffentlichkeit zugänglich.
Wer von einer der Wohnparteien in das Wohngebäude hineingelassen wird, der befindet sich im Hausflur und steht vor der Wohnungstür der Eigentumswohnung. Auf diejenigen, die das Wohnen in einem Haus gewohnt sind, kann das beklemmend wirken.
Sie sind jetzt nur noch durch die Wohnungstür getrennt beziehungsweise geschützt. Da ist es nur zu verständlich, dass die Bewohner nach Möglichkeiten suchen, um für ihre Sicherheit zu sorgen.
Schloss und Riegel – Abwesenheitsschutz für die verschlossene Tür
Der Wohnungseigentümer muss aus zweierlei Aspekten heraus auf die Sicherheit seiner Eigentumswohnung bedacht sein; zum einen während seiner Abwesenheit, und zum anderen während seiner Anwesenheit. In diesem Falle entscheidet er selbst, ob er dem Besucher die Wohnungstür öffnet.
Oftmals ist erst dann erkennbar, ob oder dass es sich um einen ungebetenen Besucher handelt. Das trifft auf jeden Fall dann zu, wenn während der Abwesenheit die Wohnungstür, wie es heißt, unbefugt geöffnet wird.
Damit sind die Straftatbestände von Hausfriedensbruch und Einbruch, meistens in Verbindung mit Diebstahl sowie Vandalismus, erfüllt. Diese Situationen sind für den Bewohner in höchstem Maße unerfreulich bis hin zu gefährlich. Für ihn gibt es vielfältige Möglichkeiten, um sich davor zu schützen und um insgesamt sicher zu wohnen.
Ganz entscheidend sind Ausführung und Qualität des Türschlosses. Die Industrie bietet für Außen-/Wohnungstüren das Profilzylinderschloss in mehreren Sicherheitsausführungen an.
Eine Besonderheit daran ist die Benutzbarkeit des Schlüssels von innen und außen, also von beiden Seiten bei einem im Schloss steckenden Schlüssel. Profilzylinderschlösser werden in verschiedenen Bauformen hergestellt.
Gängig ist der Kurz- oder der Halbzylinder. Um ein Aufhebeln der Wohnungstür zu verhindern, sind die heutigen modernen Sicherheitsschlösser mit einem Riegel versehen, der sich bei einer Schlüsselumdrehung um mindestens zwei Zentimeter vorschiebt.
Das erhöht den Türwiderstand bei einem willkürlichen Aufdrücken. Generell bieten die Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus untereinander einen Schutz.
Für Unbefugte ist es ein erhebliches Risiko und eine ganz natürliche Hemmschwelle, in eine von mehreren Wohnungen innerhalb eines Wohnhauses einzubrechen. Mitbewohner können jederzeit ihre Wohnung verlassen oder das Wohnhaus betreten.
Vor allem in großen anonymen Wohnkomplexen herrscht ein großer Personenverkehr, wodruch die Gefahr groß ist. dass auch Fremde eindringen. Für diesen Fall muss die Tür besonders sicher sein.
Je mehr Parteien darin wohnen, umso größer ist die Fluktuation. Insofern ist das einbruchsichere Türschloss ein hohes Maß an Sicherheit für das Wohnungseigentum.
Die ganz allgemeine Empfehlung der Polizei zum Wohnungsschutz lautet, dem Einbrecher seine „Arbeit“ möglichst schwer zu machen. Schwer heißt in diesem Sinne zeitaufwendig. Je länger er für seine Tat benötigt, umso größer ist die Gefahr, dabei von Mitbewohnern gestört und erkannt zu werden.
Wenn der Riegel des Türschlosses mit einem eingebauten gehärteten Stahlbolzen versehen wird, dann ist es innerhalb kurzer Zeit, wie es heißt, nicht zu knacken. Der Zylinder des Türschlosses darf nicht vorstehen, sondern muss glatt mit dem Schlosskörper abschließen.
Anwesenheitsschutz von innen – Kette und Zweifachriegel
Dem Bewohner sollte bewusst sein, dass sein Besucher mit dem Öffnen der Eingangstür freien Zutritt zur Wohnung hat. Soweit darf es nicht kommen und muss aus ganz unterschiedlichen Gründen unterbunden werden. Das geschieht durch die Türsperre wie eine Türkette oder einen Innentürriegel.
In beiden Fällen ist gesichert, dass der Besucher keinen Zutritt zur Wohnung hat und dennoch mit ihm kommuniziert werden kann. Durch den geöffneten Türspalt sehen sich beide. Der Bewohner sieht, wer vor seiner Tür steht.
Eine Türkette wirkt recht leicht, wohingegen der massive Sperrbügel als Zweifachriegel ein gewaltsames Türöffnen kaum zulässt. In beiden Fällen ist der Austausch von Schriftstücken und Dokumenten problemlos möglich.
Eine Türkette kann „leicht gesprengt werden“, was bei einem Türriegel nicht möglich ist. Er ist als Kasten- oder als Querriegelschloss an der Tür sowie am Türrahmen angebracht und ohne massive Gewalteinwirkung nicht zu öffnen.
Die Wohnungstür sollte dauerhaft mit der Türkette oder mit dem Türriegel so versperrt sein, dass sie sich bis zu dem montagemäßig vorgesehenen Türspalt öffnen lässt. Das schafft Sicherheit für den Bewohner und erinnert ihn unbewusst daran, vorsichtig zu sein.
Bis jetzt war das Türöffnen eher intuitiv, weil es geklingelt oder geklopft hat. Der nächste Schritt hin zum Türentriegeln und Türöffnen muss ganz bewusst und überlegt geschehen.
Türspion mit Weitwinkellinse
Ein Spion erspäht sein Gegenüber, ohne von dem erkannt zu werden. Ähnlich verhält es sich mit dem Türspion als einer Beobachtungsvorrichtung in der Wohnungstür. Er ist eine weitere Maßnahme im Rahmen des Anwesenheitsschutzes in Eigentumswohnungen.
Zu den Vorteilen des Türspions gehört es, dass die Außentür nicht geöffnet zu werden braucht. Selbst wenn die Vorrichtung von dem Besucher vor der Wohnungstür als solche sichtbar ist, so kann er nicht erkennen, ob er von dem Bewohner gesehen wird.
Der erspäht lautlos und ungesehen die Situation vor seiner Wohnungstür. Der Türspion befindet sich als eine Weitwinkellinse zentriert in der Eingangstür in Augenhöhe des Bewohners. Der Sichtwinkel ist horizontal und vertikal begrenzt, sodass die Devise gelten sollte: Wenn niemand zu sehen ist, dann wird die Tür ohnehin nicht geöffnet.
Umgekehrt wird sich der Besucher in guter Absicht ganz bewusst so vor die Wohnungstür stellen, dass er durch den Türspion hindurch sichtbar ist. Der gängige Sichtwinkel beträgt 150 bis 200 Grad. Einen Türspion kann der Wohnungseigentümer durchaus selbst und nachträglich montieren.
In Abwesenheit muss sich der Bewohner ganz auf die Sicherheit von Tür und Schloss verlassen können.
Für die Sicherheit in den eigenen vier Wänden werden in der heutigen Zeit vielfältige Ratschläge gegeben. Der Wohnungseigentümer muss auf einen ausreichend guten An- und Abwesenheitsschutz bedacht sein. Ist er selbst abwesend, muss er sein Hab und Gut schützen.
Bei Anwesenheit geht es zusätzlich noch um seine Gesundheit. Türspion und Zweifachriegel sorgen für Sicherheit innerhalb der Eigentumswohnung. Ungebetenen Gästen muss der Einbruch möglichst schwer gemacht werden.
Wer nichts Bestimmtes in der Wohnung sucht und stehlen möchte, der gibt bei einem einbruchsicheren Zylinderschloss schnell auf. Geräuschentwicklung sowie die Gefahr, beobachtet zu werden, sind einfach zu groß.