Fahrstühle: Größe und Fassungsvermögen

Fahrstühle sind oft Einbauten mit individuellen Abmessungen

Personenaufzüge gibt es mittlerweile in den meisten Wohn- und Geschäftshäusern sowie in öffentlichen Gebäuden. Bei bestehenden Bauten werden sie meist im Rahmen von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen eingebaut, um den Wohnkomfort der Mieter oder Wohnungseigentümer zu verbessern und den Wert der Immobilie zu erhöhen.

Oft möchte man auch das Wegziehen älterer Mieter verhindern, denen das Treppensteigen aus gesundheitlichen Gründen schwerfällt oder gar unmöglich ist. Doch auch jüngeren Menschen bieten Fahrstühle mehr Komfort: Sie müssen ihre schweren Einkaufstragetaschen und Kinderwagen nicht mehr mühsam die Treppen hinauftragen, sondern fahren bequem und schnell nach oben. Beim Ein- und Auszug ermöglichen Fahrstühle den unkomplizierten Transport des Mobiliars und anderer Einrichtungsgegenstände.

Abmessungen und Traglasten von Fahrstühlen

Fahrstühle gibt es in diversen Abmessungen, je nachdem, wie viel Platz für ihren Einbau vorhanden ist und wie viele Personen gleichzeitig befördert werden sollen. Beim Einbau behindertengerechter Personen-Lifte hat sich der Bauherr jedoch an bestimmte Mindestanforderungen zu halten (DIN EN 81-70 und DIN 18040).

Bei Bestandsbauten älteren Baujahrs und Altbauten gibt es oft Probleme, wenn der Personenaufzug im Treppenhaus eingebaut werden soll. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Treppenauge keinen ausreichenden Platz dafür bietet. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, den Fahrstuhlschacht an die Außenwand des Gebäudes zu verlegen.

Doch auch bei Bestandsgebäuden jüngeren Datums kann es Probleme geben, wenn der Hauseigentümer nachträglich einen Fahrstuhl einbauen möchte: Manche Aufzugmodelle benötigen für den ordnungsgemäßen Betrieb einen Maschinenraum. Ist ein solcher zusätzlicher Raum im Gebäude nicht mehr unterzubringen, muss der Hauseigentümer auf ein moderneres und kostspieligeres Aufzugs-Modell ausweichen, bei dem der Motor außen am Fahrstuhl angebracht ist.

FahrstühleGrößeTypen

Mindestanforderungen an Personenaufzüge

Für Personen-Aufzüge gilt generell, dass man pro beförderter Person mit einer Traglast von 75 kg rechnen sollte. Da immer mehr Fahrstühle behindertengerecht gebaut werden, um Personen mit körperlichen Einschränkungen den Zugang zu höheren Etagen zu ermöglichen, müssen sich Aufzugs-Hersteller, die spezielle Behinderten-Lifte bauen, an die Bestimmungen der DIN EN 81-70 (:2005-09 Tabelle 1) und DIN 18040 halten, die die Mindestvoraussetzungen für den Zugang zu Aufzügen für Personen allgemein und für solche mit Gehbehinderung (Rolli-Fahrer) regeln.

Fahrstuhl-Kabinen des Typs 1, die man auch als „kleine barrierefreie Aufzüge“ bezeichnet, sind für maximal 6 Personen zugelassen und haben ein Gewicht von 450 kg. Sie sind mindestens 1,00 m breit und 1,25 m tief und bieten sogar dem Fahrer eines größeren Rollstuhls Platz. Aufzugskörbe des Typs 2 haben die Mindest-Ausmaße 1,10 x 1,40 m, eine Traglast von maximal 630 kg und sind für höchstens 8 Personen zugelassen. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, muss eine Türbreite von mindestens 0,90 cm gegeben sein.

Die Grundfläche bietet ausreichend Platz für einen Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson oder einen Elektro-Rollstuhl A oder B. Typ 3 Aufzugskabinen haben die Ausmessungen 2,00 x 1,40 m und eine Türbreite von mindestens 1,10 m. Sie können insgesamt 1275 kg Traglast transportieren und eignen sich für normale handbetriebene Rollstühle und Elektro-Rollis der Klassen A, B und C. A und B Rollstühle und Rollatoren haben in der Typ 3 Kabine genug Platz zum Wenden.

Die DIN 18040-1 legt fest, dass Fahrstühle in öffentlichen Gebäuden mindestens dem Typ 2 oder 3 entsprechen müssen, wobei man für die Türbreite mindestens 90 cm einkalkulieren muss. Wohnungen sollten gemäß DIN 18040-2 mindestens Typ 2 Aufzüge haben. Auch hier gilt eine Türbreite von 0,90 m und mehr. Für Personenlifte, die über die DIN 18040 geregelt sind, gilt noch zusätzlich, dass eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m Größe vor dem Aufzug vorhanden sein muss. Bei Einfamilienhäusern sind auch Lifte kleinerer Grundfläche erlaubt. Allerdings sollte man auch bei ihnen eine Mindest-Traglast von 75 kg pro Person einplanen.

Vor dem Einbau des Aufzugs

Bauherren, die den Einbau eines Fahrstuhls einplanen, sollten sich zuvor Gedanken darüber machen, wie viele Personen maximal der Aufzug befördern soll. Bei einem Einfamilienhaus reicht ein Lift geringer Größe aus. Fährt das gehbehinderte Familien-Mitglied einen schwereren Elektro-Rollstuhl, sollte der Lift ein Maximalgewicht von 300 bis 500 kg tragen.

Wegen der Barrierefreiheit sollte man auf die Mindestmaße des Typs 1 zurückgreifen und die Türbreite der des Rollstuhls anpassen. Manche Fahrstuhl-Hersteller bieten Innen- und Außenaufzüge für EFH mit der Einheitsgröße 1,50 x 1,50 m an. Kleinere Mehrfamilienhäuser sollten mit einem Fahrstuhl ausgestattet werden, bei denen man genug Fläche für Kinderwagen, Rollstuhl und mehrere Mitfahrende gleichzeitig hat.

Die geringste Tür-Breite (0,70 m) empfiehlt sich nicht, wenn man zugleich barrierefrei bauen möchte. Gibt es im Treppenhaus keinen ausreichenden Platz und hat man auch nicht die Möglichkeit, den Aufzug nach draußen zu verlegen, muss man auf eine individuelle Lösung zurückgreifen: Verschiedene Hersteller von Aufzugssystemen bieten Einbauten, die sogar auf kleinster Fläche realisiert werden können. Allerdings kostet die 5 mm Passgenauigkeit auch ihren Preis.

Hydraulische Fahrstühle

  • günstiger
  • leichter behindertengerecht umzurüsten
  • weniger Spielraum (bautechnisch)

Personenaufzüge sind meist hydraulisch betriebene Fahrstühle oder Seil-Aufzüge. Kabinen mit hydraulischem Antrieb haben den Vorteil, dass bei ihnen behindertengerechte Ausmaße kostengünstiger zu realisieren sind. Auch in puncto Wartung sind sie weniger kostenaufwendig. Seil-Lifte baut man meist in hohen Häusern und öffentlichen Gebäuden ein. Sie bieten bautechnisch mehr Spielraum in Bezug auf individuelle Abmessungen. Auch kleinste Formate (Rollstuhl-Lifte) sind bei ihnen realisierbar.

Bei Außen-Fahrstühlen hat der Bauherr noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf Größe und Tragkraft. Außerdem sind sie – wenn man nicht gerade Luxusmaterialien verwendet – kostengünstiger als manche Innen-Fahrstühle. Für Fahrstuhl-Kabinen an der Außenwand des Gebäudes sollte man ebenfalls 75 kg Gewicht pro beförderter Person einplanen und die zusätzlichen Lasten addieren.

FahrstühleGrößeEinbau

Standard-Maße und empfohlene Fahrstuhl-Größen

In neu errichteten Gebäuden baut man meist Aufzüge mit den Standard-Abmessungen ein. Die Kabinenhöhe beträgt einheitlich 2,20 m, sodass auch größere Personen Luft nach oben haben. Die kleinsten Standardkabinen haben eine Bodenfläche von 0,90 m², das Türmaß 0,70 x 2,10 m und sind für eine Traglast von 320 kg ausgelegt. Weitere Fahrstuhl Standardmaße sind: 1,20 m² und 0,80 x 2,10 m (450 kg), 1,54 m² und 0,90 x 2,10 m (630 kg), 2,31 m² und 0,90 x 2,10 m (1000 kg) sowie 3,36 m² und 1,40 x 2,10 m (1600 kg).

Alte Häuser, die wenig Platz für Einbauten haben, lassen sich relativ unkompliziert mit kleinen Fahrstuhlkörben für 2 bis 6 Personen (180 – 415 kg) nachrüsten. Ähnliches empfiehlt sich, wenn Mehrfamilienhäuser und kleinere Bürogebäude nachgerüstet oder neue mit einem Aufzug ausgestattet werden sollen: Eine Sechspersonenkabine mit den passenden Abmessungen bietet sogar behindertengerechtes Fahren. Der Standard-Aufzug für Rolli-Fahrer (Typ 1 und Typ 2) bietet sich bei MFH mittlerer Größe und Bürogebäuden an. Bei Mehrfamilienhäusern mit vielen Bewohnern und großen Bürohäusern sollte man besser Fahrstühle mit bis zu 26 Personen und maximal 2000 kg Kapazität einplanen.